Donnerstag, 17. Januar 2013

Missbrauch in katholischer Kirche: „Erschütternde Ergebnisse“ - Inland - FAZ

Missbrauch in katholischer Kirche: „Erschütternde Ergebnisse“ - Inland - FAZ



Missbrauch in katholischer Kirche „Erschütternde Ergebnisse“

 ·  Priester haben ihre sexuellen Übergriffe auf Minderjährige zumeist vorsätzlich geplant - und sich Opfer sogar gegenseitig zugeschoben. Ser Missbrauchsbeauftragte der katholischen Kirche, Bischof Ackermann, zeigt sich "entsetzt und beschämt". 

Montag, 14. Januar 2013

Angeklagt: Der Papst

Angeklagt: Der Papst

Angeklagt: Der Papst

Grafik „Angeklagt: Der Papst“
"Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen"


Deutsche Erstausgabe von "The Case of the Pope", das brisante Buch des prominenten britischen Kronanwalts und international tätigen Anwalts für Menschenrechte, Geoffrey Robertson.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden, konservativ geschätzt, mehr als 100.000 Kinder, hauptsächlich Jungen, von katholischen Priestern vergewaltigt oder sexuell misshandelt – ohne dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen wurden. Für den Autor – er wurde 2008 in den Internal Justice Council der Vereinten Nationen gewählt – ein Skandal:

„Ich war empört darüber, dass das nicht als grausames Menschenrechtsverbrechen behandelt und der Vatikan nicht verurteilt wurde wegen der Strategien, mit denen diese Verbrechen aktiv vertuscht wurden. Ich hege keine Feindseligkeiten gegen die katholische Kirche oder eine bestimmte säkulare Richtung – viele meiner Freunde sind Katholiken. Aber die Täter kamen ungestraft davon mit dem „Seelenmord“, der für viele Menschen die Folge davon ist, dass sie in jungen Jahren von Priestern vergewaltigt wurden. Deshalb habe ich das Buch geschrieben.“
In „Angeklagt: Der Papst“ geht Robertson der Frage nach, wie die Sexualverbrechen, begangen von katholischen Priestern, so lange verborgen bleiben konnten: Ist der Papst moralisch oder rechtlich verantwortlich für ein System, das es möglich machte, dass so viele entsetzliche Verbrechen ungeahndet bleiben? Sollen er und sein Sitz der Macht, der Heilige Stuhl, weiterhin die Immunität genießen, die sie über das Gesetz stellt? Robertson gibt auch zu bedenken: Solange sich Papst Benedikt XVI nicht von der Schimäre staatlicher Immunität und von dem veralteten kanonischen Recht lösen kann, bleibt der Vatikan ein mächtiger Feind des Fortschritts der Menschenrechte.

400 Seiten, kartoniert

ISBN 978-3-89201-334-1


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- Pressestimmen
- Rezensionen
- Inhaltsverzeichnis des Buches
- Über den Autor
- Aktuelles Interview mit Geoffrey Robertson anlässlich des Erscheinens der deutschen Erstausgabe

Leseproben
Auszüge aus Interview: Ein Bischof im Zeugenstand


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Pressestimmen:

WDR5, Köln: Die direkte argumentative Sprache macht es spannend zu lesen. Wer sich Robertsons provozierendem Gedankenspiel eines Papstes vor Gericht stellt, findet in dem Buch eine starke Argumentation, eben eine, wie man sie von einem guten Anwalt erwarten darf.

The Guardian, UK: Dieses Buch kombiniert moralische Passion mit stählerner juristischer Präzision, belebt durch gelegentliches Aufblitzen trockenen Humors.

NewStatesman, UK: Geoffrey Robertsons brennende Anklage gegen klerikale Missbrauchstäter, den Vatikan und den derzeitigen Papst wird wahrscheinlich die meisten frommen Katholiken erzürnen... Ich fürchte, dass jene, die es am meisten nötig hätten am wenigsten geneigt sein werden, seiner Klage Gehör zu schenken.

Independent, UK: Die Klage gegen Benedikt wird von dem bedeutsamsten Menschenrechtsanwalt in Großbritannien, Geoffrey Robertson, QC erhoben. Für Leser, die weniger vertraut sind mit dem Missbrauchsskandal wird es ein schockierender Augenöffner sein.

Rezensionen:

- Es ist allerhöchste Zeit für ein so mutiges Buch!! Mit klaren Fakten, denen die katholische Kirche nichts entgegenzusetzen hat, zeigt der bekannte Menschenrechtsanwalt Geoffrey Robertson QC auf, wie Josef Ratzinger verantwortlich ist für ein System der Vertuschung und Straffreiheit von pädophilen Priestern. Dieses Buch hat mich trotz seiner kühlen Sachlichkeit erschüttert und es ist spannend zu lesen. Wenn jetzt der Papst wegen der ans Licht der Öffentlichkeit kommenden Missbrauchsfälle betroffen tut, dann verwundert mich das schon sehr, da er seit 1981 über alles Bescheid wusste und es auch in der Hand hätte, die Kinder zu schützen und die Täter dem Staatsanwalt zu übergeben. (W.M.)

- Unglaublich, wie sehr sich der Vatikan im 21. Jahrhundert noch über alle staatliche Gesetzgebung hinwegsetzen kann. Warum macht das Zivilrecht bis heute vor Sexualverbrechen von Priestern halt? In den Vereinigten Staaten ist dies nicht mehr möglich. Auch Irland strebt eine Änderung dieser Lage an. Und das "fortschrittliche" Deutschland?
Ich bin froh und dankbar, dass ein mutiger Zeitgenosse die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen aus juristischer Sicht so fundiert aufgreift. (O.J.)

- Nach kirchenkritischen Büchern habe ich bisher nie gegriffen, da meine eigenen unschönen Erfahrungen mit der kath. Kirche mich zum Austritt veranlassten, bestand für mich kein Bedarf in dieser Richtung.
Doch das Buch "Angeklagt: Der Papst" begann mich zu interessieren. Wer solches wagt zu schreiben, muss sehr gut und fundiert recherchiert haben. Es liest sich leicht und spannend, auch wenn der Inhalt alles andere als leicht ist. Der Einblick in einen Staat, der im Grunde keiner ist und das ausgeklügelte, kanonische Rechtssystem, das dieser Staat für sich beansprucht, um Kinderschänder im Priestertalar zu schützen und zu decken, verschlägt einem die Sprache. Warum genießt der Papst Immunität, wenn er doch Stellvertreter Gottes ist, dürfte er das gar nicht nötig haben. Vor was muss er sich schützen, wenn er nur Gutes im Sinn hat? Das Wort von Jesus: "Die Blindenführer führen die Blinden und beide fallen in die Grube" verstehe ich immer besser.
Ein großes Danke an Geoffrey Robertson, der den Mut hat aufzudecken, was die meisten Menschen nicht einmal ahnen. (F.I., Zürich)

- Dass das ganze System der Kirche so faul ist, habe ich nicht gewusst. Das Buch: "Angeklagt: Der Papst" gibt einen Blick frei hinter die Mauern des Vatikans, der entsetzt! Gerade die hunderte und tausende Missbrauchsfälle decken das wahre Gesicht dieser Institution auf.
Bisher hatte ich keine Ahnung, was das kanonische Recht beinhaltet: Mit diesem Rechtssystem schützt der Papst die Kinderschänder im Priesterkleid. Um die Opfer kümmert sich der Vatikan nicht - es sind unsere Kinder, unsere Zukunft!
Dieses Buch öffnet einem die Augen, das müssten alle Katholiken lesen. Wer dann noch an einen "Heiligen Vater", einen "Stellvertreter Gottes auf Erden" glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen! (St.A., Kloten/Schweiz)

- Ich bin einfach entsetzt über die dunklen Hintergründe des Vatikans. Wie lange noch sollen Verbrecher im Priesterkleid geschützt sein durch ein Rechtssystem, das sich über jeden demokratischen Rechtsstaat stellt und damit machen kann, was es will? - Dieses Buch muss unters Volk, damit jeder selbst entscheiden kann, ob er solch einer Kirche angehören möchte. ( A.F.)

Inhaltsangabe:
1. Lasset die Kindlein .....15
2. Die Sünden der Väter.....36
3. Das kanonische Recht .....84
4. Der Lateranvertrag .....120
5. Die Staatseigenschaft auf dem Prüfstand .....147
6. Der Heilige Stuhl und die Vereinten Nationen .....176
7. Die Kinderrechtskonvention .....203
8. Ein Fall für die Justiz? ...... 218
9. Verbrechen gegen die Menschlichkeit .....240
10. Kann man den Papst verklagen? ......269
11. Betrachtungen .....290
12. Epilog ..... 310
Anhang A: Ein Bischof im Zeugenstand ..... 331
Anhang B: Auszüge aus Crimen Sollicitationis .....347
Anhang C: Auszüge aus Sacramentorum sanctitatis tutela – Apostolisches Schreibenvon Kardinal Ratzinger (2001) .....357
Anhang D: de gravioribus delictis (Juli 2010) .....360
Bibliographie .....366
Fußnoten .....378

Der Autor
Geoffrey Robertson ist einer der bekanntesten Menschenrechtsjuristen der Welt.
Der 1946 in Sydney geborene Kronanwalt und Richter ist Gründer
und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte
(Doughty Street Chambers).
Er war in zahlreichen Ländern der Welt an bedeutenden verfassungs-,
straf- und völkerrechtlichen Gerichtsverfahren beteiligt. Er war der
erste Präsident des UN-Kriegsverbrechertribunals für Sierra Leone
und ist seit 2008 Mitglied des Internal Justice Council der UNO.

Robertson leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch im Fall Pinochet.

Zu den Büchern, die er geschrieben hat, gehören unter anderem
das Standardwerk „Crimes Against Humanity: The Struggle for
Global Justice,“ seine Erinnerungen mit dem Titel„The Justice Game“
und „The Tyrannicide Brief“, eine preisgekrönte Analyse des Prozesses
gegen Charles I. Eine jüngst von ihm verfasste Untersuchung mit dem
Titel „Inquiry into the Massacre of Political Prisoners in Iran“ ist im
Internet abrufbar unter:
http://www.iranrights.org/english/ document-1380.php



Interview Gabriele-Verlag Das Wort mit Geoffrey Robertson,
anlässlich der deutschen Erstausgabe von
„The Case of the Pope. Vatican Accountability for Human Rights Abuse”,
erschienen 2010 bei Penguin Books Ltd, England:
„Angeklagt: Der Papst“
___________________________________________________________________________

Frage:
Was hat Sie veranlasst, Ihr Buch „The Case of the Pope“ zu schreiben?
G. Robertson: Ich war einfach entsetzt über die Tatsache, dass im Lauf der letzten Jahrzehnte selbst bei konservativster Schätzung mehr als 100.000 kleine Kinder, hauptsächlich Jungen, von katholischen Priestern vergewaltigt oder brutal sexuell misshandelt wurden. Ich war empört darüber, dass das nicht als grausames Menschenrechtsverbrechen behandelt wurde und der Vatikan nicht verurteilt wurde wegen der Strategien, mit denen diese Verbrechen aktiv vertuscht wurden. Ich hege keine Feindseligkeiten gegen die katholische Kirche oder eine bestimmte säkulare Richtung – viele meiner Freunde sind Katholiken –, aber sie kamen ungestraft davon mit dem „Seelenmord“, der für viele Menschen die Folge davon ist, dass sie in jungen Jahren von Priestern vergewaltigt wurden. Deshalb habe ich das Buch geschrieben.

Frage: In „The Case of the Pope“ schildern Sie zahlreiche erschütternde Fälle von Kindsmissbrauch durch Kleriker. Wie erklären Sie sich, dass sich verhältnismäßig viele Priester an Kindern vergehen?
G. Robertson: Meine Erklärung dafür ist recht einfach. Es liegt an der Macht, die die katholische Kirche in die Hände der Priester legt - instabile oder sexuell verklemmte Männer und auch Pädophile –, indem sie Kinder dazu zwingt, mit sieben Jahren zur Erstkommunion und zur ersten Beichte zu gehen. Man lehrt sie, den Priester als Vertreter Gottes zu verehren, der nichts Unrechtes tun kann und dem man unerschrocken gehorchen muss, egal wie brutal oder pervers seine Forderungen sind. Es ist diese furchteinflößende Macht über die ganz Kleinen, ausgeübt unter dem kanonischen Siegel der Verschwiegenheit, welche opportunistische Priester dazu bringt, Gelegenheiten zum Missbrauch von Kindern auszunützen.

Frage: Erst in jüngster Zeit wird das Ausmaß klerikaler Kinderschänderverbrechen in der Öffentlichkeit bekannt. Bezeichnend ist aber, dass es nie die Kirchenoberen waren, die nach Hilfe und Gerechtigkeit für die missbrauchten Kinder gesucht haben – sie haben im Gegenteil alles getan, um den Missbrauch in ihren eigenen Reihen herunterzuspielen und zu vertuschen. Warum, glauben Sie, ist das so?
G. Robertson: Der Grund für die die enorme Unehrlichkeit und Scheinheiligkeit, die vom Vatikan und einigen seiner Bischöfe an den Tag gelegt wird, liegt darin, dass man um jeden Preis den Ruf der Kirche schützen will – selbst um den Preis, dass man einen Pädophilen schützt und ihm Gelegenheit gibt, noch mehr Kinder zu vergewaltigen. Es geht um den Schutz des Rufs und natürlich auch der Finanzen der Kirche, die man ansonsten für Prozesskosten hätte ausgeben müssen.

Frage: Ihr Buch ist bahnbrechend insofern, als Sie sehr ausführlich herausgearbeitet haben, dass letztlich der Vatikan, also der Papst, ein Vertuschungssystem installiert sowie eine Fluchtroute für pädophile Priester konzipiert und geleitet hat. Können Sie kurz beschreiben, wie dieses Vertuschungssystem funktionierte und welche Rolle dabei der Vatikan bzw. der Papst spielte?
G. Robertson: Ja, ich glaube, in meinem Buch wird erstmals festgestellt, dass der Mechanismus für diese Vertuschungen das kanonische Recht ist, das vom Papst erlassen und vom Vatikan umgesetzt wird. Es wirkt so harmlos, „kanonisches Recht“, und größtenteils ist es das auch – es geht um Themen wie Häresie und Blasphemie, um die in allen Kulten und Religionen gerungen wird. Es ist kein echtes Recht und völlig ungeeignet, um über strafrechtliche Schuld oder Unschuld in Bezug auf mutmaßlichen Sex mit Kindern zu entscheiden. Im kanonischen Recht gibt es keine Polizei für Ermittlungen und keine Bestrafung, um Täter abzuschrecken. Es ist zugunsten der Priester manipuliert, und selbst wenn sie für schuldig befunden werden, müssen sie in der Regel nur ein paar Monate lang täglich ein paar „Ave Marias“ aufsagen. Da für das kanonische Recht absolute Geheimhaltung gilt, erfährt die Polizei nie etwas von diesen pädophilen Priestern, und häufig werden sie erneut straffällig. Das kanonische Recht ist das Recht des Vatikans und wird vom Papst bestimmt. Benedikt verweigert eine Änderung dahingehend, dass die Bischöfe zu einer Anzeige ihrer aus der Rolle fallenden Priester bei der Polizei verpflichtet würden. Das ist seine schwerste Sünde – heute werden Kinder vergewaltigt, weil er sich weigert zu handeln. Sein Verhalten, seine Ablehnung einer Änderung des Kirchenrechts, ist skandalös und zeigt, dass es ihm an echter Humanität mangelt.

Frage: Während der Zeit, als Papst Benedikt noch Kardinal Ratzinger war und Leiter der Glaubenskongregation, mussten ihm sämtliche Fälle von Kindsmissbrauch durch Kleriker gemeldet werden. Mittlerweile erklärt der Papst in der Öffentlichkeit, er fordere die lückenlose Aufklärung aller Missbrauchsfälle. Hat er denn selbst die Fälle aufgedeckt, die ihm aus seiner Zeit als Leiter der Glaubenskongregation gemeldet wurden? Ist Ihnen darüber etwas bekannt?
G. Robertson: Ich fürchte, man kann sich nicht darauf verlassen, dass die Kirche ihre Priester maßregelt. Die Beweise dafür, dass die Kirche deren Verbrechen gegen Kinder vertuscht, sind zu überzeugend und stammen aus zu vielen Quellen, als dass man anderer Ansicht sein könnte. Es gibt sehr gute Menschen in der katholischen Kirche, die ehrlich sind und die Versäumnisse des Vatikans zutiefst bedauern. Einige haben Kontakt mit mir aufgenommen, um mich in meiner Argumentation zu unterstützen. In Großbritannien beispielsweise sind die Bischöfe kürzlich von sich aus aktiv geworden mit dem Versuch, den Griff des kanonischen Rechts zu lockern, aber sie stoßen auf Widerstand bei den Priestern, die sich daran festklammern und glauben, es stehe ihnen zu.

Frage: Nach Bekanntwerden einer Reihe schwerwiegender Fälle sexuellen Missbrauchs durch Kleriker hier in Deutschland wurden Beratungsstellen und auch Telefon-Hotlines eingerichtet – diese werden in der Regel allerdings von den Kirchen selbst unterhalten. Und die Kirchen sind auch mit der Aufklärung der Missbrauchsfälle betraut. Ist das nicht ein bisschen so, als würde man den Bock zum Gärtner machen? Es könnte auch der Verdacht aufkommen, dass die Kirche auf diese Weise wieder sehr viel vertuschen kann – wie sehen Sie das?
Man bekommt manchmal den Eindruck, als würden die Menschen jetzt denken: Das ist alles schrecklich, aber jetzt ist es ja aufgekommen, damit ist doch die Gefahr gebannt. – Sehen Sie das auch so? Wird der Missbrauch von Kindern durch Priester deswegen jetzt plötzlich aufhören? Und wird die Vertuschung aufhören?
G. Robertson: Das ist eine gute Frage, aber es wäre selbstgefällig, zu glauben, dass die Aufdeckung allein schon ein Aufhören bewirken würde. Natürlich geht das weiter, und es wird weitergehen, so lange das kanonische Recht bestimmt, wie mit diesen Fällen umgegangen wird. Uns liegen jetzt Beweise aus Irland vor, die zeigen, dass noch 2009 – also nach Aufdeckung des Skandals – pädophile Priester vor der Polizei versteckt wurden. So lange Priester Macht über siebenjährige Kinder bekommen, wird das kanonische Recht es zulassen, dass deren Vertrauen missbraucht wird. Andere verantwortungsbewusste Religionen sehen eine Kommunion oder Initiations- bzw. Aufnahmezeremonien erst für 14-Jährige vor.

Frage: Nachdem die Welle der aufgedeckten Missbrauchsfälle gar nicht mehr aufgehalten werden konnte, hat die Kirche auf den Druck seitens der Öffentlichkeit reagiert und neue Richtlinien für die Behandlung von Missbrauchsfällen erlassen. Was hat sich dadurch geändert, und ist jetzt alles weitgehend gelöst? Können die Menschen jetzt unbesorgt sein?
G. Robertson: Ich habe die neuen Richtlinien in einem Epilog erläutert, den ich eigens für die Herausgeber der deutschen Fassung meines Buchs geschrieben habe. Die neuen Richtlinien stellen sicher eine Verbesserung dar und sind der Tatsache zu verdanken, dass man den Kindsmissbrauchsskandal mittlerweile zu Recht als grausames Menschenrechtsverbrechen einstuft. Aber sie gehen noch längst nicht weit genug. Sie befassen sich nicht mit der Geheimhaltung im kanonischen Recht oder der Frage, warum das kanonische Recht immer noch eine Anzeige pädophiler Priester bei der Polizei verhindert. Und die neuen Richtlinien ändern auch nichts an dem viel zu frühen Alter, in dem man Kinder dazu bringt, Priester als Vertreter Gottes anzusehen.

Frage: Man hat sich an den Gedanken gewöhnt, der Vatikan sei ein Staat – Sie haben in Ihrem Buch präzise ausgeführt, was es damit wirklich auf sich hat. Können Sie das für unsere Zuschauer kurz erklären?
G. Robertson: Ja, gerne. Der Vatikan war einmal ein europäischer Staat – der Kirchenstaat mit ausgedehnten Ländereien rings um Rom. Doch dieser Staat wurde mit der Vereinigung Italiens 1870 ausgelöscht und der Papst blieb von da ab auf den Vatikanpalast beschränkt. In den 20er Jahren jedoch, als mit Pius XI. ein zutiefst pro-faschistischer Papst im Amt war, sah Mussolini die Chance, seinen Segen für die Abschaffung der Demokratie in Italien zu bekommen. Man handelte also den Lateranvertrag aus, durch den Italien – und zwar ausschließlich Italien – den Vatikan als „Staat“ etablierte. Das ist objektiv wie juristisch betrachtet lächerlich. Der Vatikan hat keine Bevölkerung – es gibt keine „Vatikaner“. Niemand wird dort geboren, höchstens aus Zufall. Es handelt sich lediglich um einen Palast und ein Museum. Doch einige katholische Länder in Lateinamerika taten, was der Papst wollte, und behandelten ihn als Staat mit entsprechender Akkreditierung von Botschaftern. Auch die USA taten das 1984, als Belohnung von Präsident Reagan an Johannes Paul II. für seinen Kampf gegen den Kommunismus. Obwohl also die meisten Länder diplomatische Beziehungen zum Vatikan unterhalten, ist er in Wahrheit lediglich eine Religion oder bestenfalls eine religiöse Enklave im Stadtgebiet von Rom.

Frage: Papst Benedikt plant seinen Besuch in Deutschland im September. Bei der Gelegenheit will er auch vor dem Deutschen Bundestag sprechen. Wie sehen Sie es, dass in einem demokratischen Staat, der zur (religiösen) Neutralität verpflichtet ist, ein Religionsführer vor dem Bundestag spricht, allerdings angeblich in der Eigenschaft als Oberhaupt eines Staates?
G. Robertson: Daran zeigt sich beispielhaft der Unsinn, der dabei herauskommt, wenn man so tut, als wäre der Vatikan ein Staat. Was der Deutsche Bundestag hier – im Widerspruch zum Grundgesetz – tut, ist die Bevorzugung einer bestimmten Religion, indem deren Führer einen Sonderstatus erhält, der anderen religiösen Führern vorenthalten wird. Das ist eindeutig diskriminierend.

Frage: In USA und in Belgien läuft eine Klage gegen den Papst wegen Vertuschung von Kindsmissbrauch, auch in Den Haag ist eine Klage eingereicht. Wie ist in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass Joseph Ratzinger vor dem Deutschen Bundestag sprechen darf?
G. Robertson: Auf der einen Seite ist Ratzinger ein sehr prominenter Deutscher, der als bedeutender Theologe gilt und nun eine Position mit großer Machtfülle bekleidet. Aber er ist auch verantwortlich für das Hinwegsehen über vielfache Vergewaltigungen und Schändungen vieler Tausender von Kindern und dafür, dass viele der Täter einer echten Bestrafung für ihre abscheulichen Verbrechen entgehen konnten. Vielleicht werden einige Opfer ihn bei seiner Einreise nach Deutschland mit einer Schadenersatzklage empfangen – zweifellos haben seine Fahrlässigkeit und sein mangelndes Interesse an einer Ausrottung des Kindsmissbrauchs während seiner Zeit an der Spitze der Glaubenskongregation ihren Teil zum Skandal in seiner Kirche beigetragen.

Frage: Noch einmal zurück zu dem Missbrauch von Kindern durch Priester. Selbst wenn ein Priester des sexuellen Missbrauchs angeklagt und überführt wird, dann findet das Opfer in der Regel keine Gerechtigkeit. Das Leben der Opfer ist durch den Missbrauch oft völlig zerstört – sie werden oft arbeitslos, weil sie aufgrund des nicht aufgearbeiteten Traums nicht leistungsfähig sind; Familien zerbrechen, weil es den Opfern unmöglich gemacht wurde, eine normale Beziehung einzugehen; sie bleiben oft ein Leben lang seelisch zerstört, langjährige Therapien wären nötig, und, und, und. Aber sie gehen in der Regel leer aus. Die missbrauchenden Priester aber werden selten bestraft – sie behalten meist ihre gut bezahlte Stellung, sie erhalten langjährige Therapie (hier in Deutschland letztlich auf Staatskosten). Man hat das Gefühl, die Täter werden umsorgt – die Opfer bleiben im Regen stehen. Was sagen Sie als Anwalt für Menschenrechte zu diesem krassen Ungleichgewicht?
G. Robertson: Das ist einer der Gründe, warum ich „The Case of The Pope“ geschrieben habe – um meine Meinung als Menschenrechtsanwalt zu dieser geduldeten Grausamkeit zu sagen. Warum sollte man der Kirche das durchgehen lassen? Warum sollten ihre Priester straffrei bleiben, wenn sie doch verantwortlich waren für die Zerstörung so vieler Persönlichkeiten und die Heimsuchung so vieler Menschen, die sich als Erwachsene nicht mit Gott arrangieren können aufgrund dessen, was ihnen von perversen Priestern angetan wurde?

Frage: Sie haben für Ihr Buch sehr viele Fakten recherchiert und zusammengetragen, mit denen Sie Punkt für Punkt die Verantwortlichkeit des Vatikans für die Missbrauchsverbrechen von Priestern an Tausenden von Kindern beweisen. Glauben Sie, dass nun die Zeit gekommen ist, in der die Menschen (und Regierungen) – wie Irlands Ministerpräsident Enda Kenny sagt – „sich nicht länger der katholischen Macht fügen“ und endlich die Gerechtigkeit zum Zuge kommen wird, wenn keinem Menschen mehr gestattet wird, sich über das Gesetz zu stellen?
G. Robertson: Ich sehe nicht, wie man Vertrauen setzen kann in den Vatikan – eine unverantwortliche Organisation, die als pädophil bekannte Priester in arglose Gemeinden im Ausland versetzt hat. Er deckt nach wie vor Kriminelle, indem er darauf beharrt, dass gegen sie unter kanonischer Geheimhaltung ermittelt wird, indem er sich weigert, die Schuldigen zu laisieren oder zu bestrafen und dadurch, dass nicht einmal geständige Kindesvergewaltiger der Polizei übergeben werden. Ich stimmte dem Premierminister von Irland zu – der Papst darf nicht über dem Gesetz stehen.

Ehemaliger Sonderermittler attackiert Kloster Ettal | WAZ.de

Ehemaliger Sonderermittler attackiert Kloster Ettal | WAZ.de

Drei Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals im oberbayerischen Kloster Ettal wirft der ehemalige Sonderermittler Thomas Pfister der Benediktinerabtei eine Vertuschungsstrategie vor. Bis heute unterbinde das Kloster die Publikation seines Schlussberichts, sagte der Anwalt der "Süddeutschen Zeitung".

14.01.2013: »Glaubenssätze als Wahrheit dargestellt« (Tageszeitung junge Welt)

14.01.2013: »Glaubenssätze als Wahrheit dargestellt« (Tageszeitung junge Welt)

Kirche als Arbeitgeber: Angestellte lassen sich für den Job taufen - SPIEGEL ONLINE

Kirche als Arbeitgeber: Angestellte lassen sich für den Job taufen - SPIEGEL ONLINE



 

Arbeitgeber Kirche Getauft für den Job

Hoffentlich katholisch: Kirchen dürfen sich über vieles im Arbeitsrecht hinwegsetzenZur Großansicht
DPA
Hoffentlich katholisch: Kirchen dürfen sich über vieles im Arbeitsrecht hinwegsetzen
Kindergärtnerinnen, Altenpfleger, Krankenschwestern - Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen leiden unter einem rabiaten Arbeitsrecht: Nichtgetaufte oder Geschiedene bangen um ihren Job. Der Staat könnte eingreifen, denn für die kirchlichen Einrichtungen blecht vor allem der Steuerzahler.

Montag, 3. Dezember 2012

Freigeist Weimar: „Die Kirchen“, sprich die Priesterkaste, sind Teil des Systems!

Freigeist Weimar: „Die Kirchen“, sprich die Priesterkaste, sind Teil des Systems!

 „Die Kirchen“, sprich die Priesterkaste, sind Teil des Systems!


WEIMAR. (fgw) Immer wieder, wenn laizistische Forderungen zur Vollendung des Verfassungsgebotes zur Trennung von Staat und Kirche(n) erhoben werden, immer wenn kirchenkritische Meinungen geäußert werden, hört man von tonangebenden Politikgrößen, auch der LINKEN, unisono stets diese Worte der Ablehnung: Die Kirchen sind doch unsere Verbündeten im Kampf gegen den Sozialabbau und für soziale Rechte, sie sind auch unsere Verbündeten im Kampf für den Frieden, Kirchenkritik und Laizismus kosten uns Wählerstimmen… Solche Forderungen sind unerhört und schaden uns nur. Also soll alles so bleiben wie es ist…



Vielleicht sollte zunächst einmal klar gestellt sein, daß sich Laizismus und Kirchenkritik nicht gegen die Gläubigen richten, auch nicht gegen die Gemeinschaft von Gläubigen, sondern ausschließlich gegen die (früheren Staats-)Kirchen als Machtinstrument und die Personifizierung dieses Machtinstrumentes in der Priesterkaste. Priesterkaste ist konkreter als der Begriff Klerus.
 
Priesterkasten haben sich in der Menschheitsgeschichte früher oder später über den Staat, über die Gesellschaft erhoben und waren in ihrer Maßlosigkeit fast immer eine der Hauptursachen für den Untergang von Zivilisationen.
 
Halten wir uns doch ganz einfach mal dies vor Augen: Seit das Christentum zur Kirche geworden ist und vor rund 1.700 Jahren mit dem Staat verschmolz wurde, ist diese Kirche in wandelnder Form stets Teil des Systems gewesen - und das bis heute. Kirche, sprich die Priesterkaste, war Teil des Staates bzw. sogar Staat selbst, siehe Kirchenstaat in Italien oder bis 1803 die diversen geistlichen Fürstentümer im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation". Und auch heute noch sind Staat und frühere Staats-Kirchen in nicht wenigen Fällen institutionell miteinander verbunden.
 
Wichtiger und vor allem schwerwiegender aber noch als diese institutionelle Verbindung ist der Status der früheren Staats-Kirchen als fester Bestandteil der jeweiligen ökonomischen Ordnung. Das begann in der Spätantike als zweitgrößter Grund- und Sklavenbesitzer nach dem Kaiser (also dem Staat), das blieb so im Feudalismus (wo die Priesterkaste sogar größter Großgrundbesitzer war) und das ist auch heute noch so: die angeblich 1803 enteigneten evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer sind nach wie vor kollektiver größter Großgrundbesitzer in Deutschland, sie sind auch kollektive Großkapitalisten (man denke nur an den Weltbild-Konzern oder einen Sozialkonzern wie Agaplesion - von dem sicherlich kaum ein Normalbürger je etwas gehört hat) und sie sind sogar kollektive Großbankiers. Und damit sind sie nicht nur Teil des kapitalistischen Systems, sondern auch unnachgiebige Verteidiger dieser Ausbeuterordnung. Ganz im Sinne der „Heiligen Schrift" und des Kirchenvaters Paulus, für die die Sklaverei etwas „Gottgegebenes" waren.
 
 

Nur ein Beispiel für die Verquickung von Staat und Kirchen

 
„Der Zentrale Ökumenische Polizeigottesdienst für Thüringen wird am kommenden Donnerstag (29. November) um 14 Uhr in der Stadtkirche in Meiningen gefeiert. Etwa 300 Teilnehmer werden erwartet. Einbezogen ist das Gedenken an die in diesem Jahr im Dienstalter verstorbenen Polizistinnen und Polizisten. Der Thüringer Innenminister Jörg Geibert wird die Namen verlesen. Im Anschluss an den Gottesdienst sind die Angehörigen zum Kirchenkaffee mit Gesprächen eingeladen.
 
Die seit 1998 einmal im Jahr angebotenen Landespolizeigottesdienste gestalten die Polizeipfarrer der evangelischen und katholischen Kirche gemeinsam. In diesem Jahr hält der evangelische Landespolizeipfarrer Michael Zippel die Predigt, das Totengedenken leitet der katholische Landespolizeipfarrer Karl-Josef Wagenführ. Die Kollekte ist für die Hospizarbeit im Kirchenkreis Meiningen bestimmt.
 
In Thüringen gibt es für die seelsorgerliche Begleitung der Polizistinnen und Polizisten neben den beiden hauptamtlichen Landespolizeipfarrern der evangelischen und der katholischen Kirche 16 ehren- und nebenamtliche Seelsorger. Die Polizeiseelsorger unterstützen die Polizeibeamten insbesondere in Krisensituationen, bei schweren Unfällen und in schwierigen Einsatzlagen wie Großdemonstrationen. Zur Aufgabe der Polizeiseelsorge gehören der berufsethische Unterricht in der Ausbildung und Seminarangebote. Dabei werden mit den Polizistinnen und Polizisten ethische Fragen erörtert."
 
So steht es geschrieben in einer gemeinsamen Presseerklärung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und des Bistums Erfurt vom 28.11.2012.
 
Wer bezahlt eigentlich die hauptamtlichen Landespolizeipfarrer? Die Kirchen aus ihren Beitragseinnahmen und Gewinnen aus Vermögen oder der Staat? Und warum eigentlich sind Pfarrer mit der berufsethischen Unterrichtung der Polizei betraut? Diese ist keine freiwillige Veranstaltung, sondern pflichtig und damit auch Pflicht für alle nicht- und andersgläubigen Polizisten.
 
Gleiches gilt für die Bundeswehr mit ihren Militärseelsorgern und dem ebenfalls pflichtigen „lebenskundlichen Unterricht". Und das ist nun wahrlich kein Beispiel für den Friedenskampf der Kirchen. Ebensowenig wie solche Befehle bei militärischem Zeremoniell „Helm ab zum Gebet", ungeachtet der Religion und Weltanschauung der Militärangehörigen.
 
 

Wer unkritisches Sprachrohr ist und/oder sich anbiedert, wird belohnt!

 
Missionierung und Manipulierung der öffentlichen Meinung sind wichtig für den Erhalt der ökonomischen Macht der Priesterkaste und ihres immensen Einflusses auf die Politik. Wer sich anbiedert, wer kritiklos Propagandasprüche unters Volk bringt, der wird selbstverständlich wohlwollend belohnt. Hierfür steht eine Pressemitteilung des katholischen Bistums Erfurt vom 26.11.2012:
 
Unter der Überschrift „journalistisch WERTvoll" heißt es da:
 
Bischöfliche Gratulation zur Auszeichnung für die Beiträge der Zeitung "Thüringer Allgemeine" (TA) zum Papstbesuch
 
Erfurt (BiP). Der Erfurter Diözesan-Administrator Weihbischof Reinhard Hauke hat dem Chefredakteur der "Thüringer Allgemeinen" (TA) zur Auszeichnung "journalistisch WERTvoll" im Rahmen der Verleihung des Katholischen Medienpreises 2012 gratuliert.
 
Paul-Josef Raue erhielt die Ehrung im Bereich Printmedien für die Konzeption der TA-Berichterstattung zum Deutschlandbesuch des Papstes im Jahr 2011, bei dem Benedikt XVI. auch nach Thüringen kam. Der Katholische Medienpreis und die zusätzliche Auszeichnung "journalistisch WERTvoll" werden von der Deutschen Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft Katholischer Publizisten e.V. (GKPO) und dem Katholischen Medienverband e.V. (KM.) seit 2003 verliehen.
 
Die Jury würdigte die Beiträge der TA als eine "herausragende Teamleistung einer gesamten Redaktion, die über das erwartbare Maß deutlich hinausging", heißt es in der Preisbegründung. Dass diese außerordentliche Berichterstattung, die mit Veranstaltungen mit Experten ergänzt wurde und multimedial angelegt war, als "journalistisch WERTvoll" beurteilt wurde, freue das Bistum Erfurt, schrieb Weihbischof Hauke in einem Brief an den Chefredakteur.
 
Der Weihbischof gratulierte Raue und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TA "auf das herzlichste" und fügte zum Ende des Briefes wörtlich hinzu: "Dass wir als Thüringer Ortskirche darüber hinaus auch abseits der großen kirchlichen Ereignisse in der Redaktion der "Thüringer Allgemeinen" und in den vielen anderen Redaktionen unseres Freistaates auf Interesse stoßen, freut uns nicht weniger und erfüllt uns mit Dankbarkeit", so Hauke."
 
Nun, unter journalistisch wertvoll versteht das journalistische Berufsethos etwas ganz anderes, nämlich u.a. Objektivität, kritische Distanz. Wobei das nicht nur Journalisten wissen, sondern gleichermaßen auch viele Zeitungsleser. So heißt es am 01.11.2012 zu diesem Thema in einem Leserbrief:
 
„Unerwartete Teamleistung der Redaktion einer unabhängigen Zeitung erfüllt Weihbischof Hauke mit herzlichster Dankbarkeit. Aber was hatten besagter Weihbischof und Bischof Dr. Fürst von der TA erwartet? Einen Preis für den »journalistisch wertvollen« Chefredakteur war es denen nun wert.
 
Ob sich die ganze unabhängige Redaktion über jene veröffentlichte Dankbarkeit auch freuen kann? Werden damit nicht die Vorwürfe einer tendenziösen Berichterstattung erhärtet?
 
Die Konzeption der Berichterstattung war offensichtlich ganz im Sinne der Bischofskonferenz, war sie das aber auch für die Leser?"
 
 

Es klingelt in der Kasse: Kundeneinlagen bei Kirchenbanken

 
Kommen wir zum Geld der Kirchen, über das diese lieber schweigen. Dennoch läßt sich auch hier nicht alles verschweigen. Zu diesem Zweck hat man eigene Kirchenbanken eingerichtet, die ganz diskret Bankgeschäfte betreiben, nicht anders als die großen Privatbanken im engeren Sinne.
 
Bei den Kirchenbanken, von denen es derzeit acht (zu den großen Amtskirchen gehörige Banken; hierzu zählt übrigens auch die GLS Bank!) in Deutschland gibt, konnten (Ende 2010) rund 26,6 Mrd. Euro Geldeinlagen und eine vermutlich mindestens gleich große Summe von Kapitalanlagen in den Kundendepots ermittelt werden. Auf der Grundlage, dass sich bei den Kirchenbanken nur ein Drittel der Konten von kirchlichen Rechtsträgern befindet, ist von einem Kapitalvolumen der Kirchen von rund 150 Mrd. Euro auszugehen.
 
Bei den Kirchenbanken haben vorrangig konfessionelle Rechtsträger ein Konto und damit wird das dort vorhandene institutionelle Geldvermögen im konfessionellen Bereich öffentlich sichtbar. Abgezogen werden müssen die Geldeinlagen von (konfessionellen) Privatkunden, deren Anteil je nach Bank verschieden hoch ist. Der Anteil dieser privaten Geldeinlagen variiert auch in verschiedenen Jahren und wurde von der Bank im Bistum Essen eG im Geschäftsbericht 2011 mit etwa 8,5 Prozent angegeben, von der Evangelische Kreditgenossenschaft eG mit ca. 20 Prozent. Ein Mittelwert von 15 Prozent Geldeinlagen von Privatkunden erscheint plausibel und wäre dementsprechend von den Gesamtsummen abzuziehen, um die Geldeinlagen auf die institutionellen Kunden aus Kirche, Caritas und Diakonie zu begrenzen. Insofern ist ein sichtbares institutionelles Geldvermögen in der Größenordnung von rund 23 Mrd. Euro bei den Kirchenbanken feststellbar.
 
Neben diesen sichtbaren Geldeinlagen, gibt es bei den Kirchenbanken „unsichtbare", weil bilanzunwirksame Spezialfonds, Anleihen und Kundendepots, die nicht bilanziert werden und damit in den Geschäftsberichten der Kirchenbanken nicht genannt werden. Die EKK bezifferte auf Nachfrage 2004 das verwaltete Kundenvolumen auf insgesamt 5,5 Mrd. Euro (bei 2,9 Mrd. Euro Kundeneinlagen), die Pax-Bank spricht 2010 von 1,8 Mrd. Kundeneinlagen und 4,3 Mrd. verwaltetes Kundenvolumen. Der sichtbare Teil der Geldeinlagen wäre entsprechend um bei den Kirchenbanken unsichtbares weiteres Kapitalvermögen etwa bzw. mindestens zu verdoppeln.
 
Das gesamte Kapitalvermögen beider Kirchen wird auf (mindestens) die dreifache Summe der bei den Kirchenbanken deponierten Gelder geschätzt, da rund zwei Drittel der Kontenverbindungen im kirchlichen Bereich bei normalen Geschäftsbanken bestehen, bei denen der Kapitalbestand kirchlicher Rechtsträger in dieser Hinsicht nicht öffentlich sichtbar ist. Bei rund 50 Mrd. Euro Kapitalvermögen bei den Kirchenbanken wäre entsprechend ein gesamtes Kapitalvolumen kirchlicher Rechtsträger von rund 150 Mrd. Euro anzunehmen.
 
Bemerkenswert dabei sind die Veränderungen in den letzten Jahren, in denen besonders von den Kirchen auf die immer geringer werdenden Kirchensteuereinnahmen verwiesen wurde. Trotzdem wurden zwischen 1999 bis Ende 2010 nur bei den Kirchenbanken insgesamt 5,72 Mrd. Euro mehr auf die Konten gelegt, mit einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2 Prozent pro Jahr. Mit anderen Worten, es wurden jährlich rund 470 Mio. Euro oder täglich knapp 1,3 Mio. Euro mehr auf die Konten nur bei den Kirchenbanken gelegt.
 
Bei der Zeitreihe für die evangelischen Kirchenbanken wird deutlich, dass im Jahr 2000 rund 670 Millionen Euro weniger als Geldeinlage „geparkt" und stattdessen in Aktienfonds (wie aus den Geschäftsberichten der Kirchenbanken zu schließen ist) angelegt wurden.
 
Da besonders die evangelischen Kirchenbanken ab dem Jahr 2000 mehr Kundengelder in Aktiendepots angelegt hatten, waren diese Banken auch mehr vom Kursverfall der Aktien und dem damit verbundenen Kapitalverlust ab 2001 betroffen. Dies ist sicher auch einer der Gründe für den Zusammenschluss der Evangelischen Darlehns-Genossenschaft eG mit der Bank für Kirche und Diakonie eG im Jahr 2003 und einem weiteren Zusammenschluss mit der Landeskirchlichen Kredit-Genossenschaft Sachsen eG im Jahre 2005. Im gleichen Jahr schlossen sich die ACREDOBANK mit der Evangelischen Kreditgenossenschaft eG Kassel zusammen. Durch diese Maßnahmen konnte der Abwärtstrend aufgehalten werden und die drei verbliebenen evangelischen Banken (auch die Evangelische Darlehns-Genossenschaft eG) konnten 2011 wieder ein Plus bei den Kundeneinlagen verbuchen.
 
 
Mehr dazu beim Humanistischen Pressedienst hpd.
 
 

Aktienkapital, unternehmerisches Wirken, Lohndrückerorganisation

 
Die Kirchenbanken halten also Aktienfonds... Wie jeder andere Kapitalist auch. Sie werden aber daneben expansiv direkt unternehmerisch tätig, was aber dem ungeschulten Auge hinter den harmlosen Begriffen von Diakonie und Caritas versteckt wird. Ein Beispiel nur:
 
Da gibt es u.a. den „diakonischen" Gesundheitskonzern Agaplesion mit mehr als 100 Einrichtungen, 17.500 Beschäftigten und rund einer Milliarde Jahresumsatz. Dieser agiert als Wirtschaftsunternehmen nicht anders als andere private Sozial-/Krankenhauskonzerne (Helios etc.). Nur daß dem Aufsichtsrat kein Arbeitnehmervertreter angehören muß, daß wegen des sogenannten Dritten Weges Betriebsräte und Streikrecht außen vor bleiben. Und wer sich Daten über Vorstandsbezüge von Sozialkonzernen in kirchlichem Besitz anschaut (siehe Frerk zu Caritas und Diakonie), wird eines feststellen können: Diese Herren (es sind kaum Damen dabei) werden nicht anders vergütet als Manager anderer privater Unternehmen. Und nicht selten verdient so ein „kirchlicher Geschäfteführer" sogar mehr als Bundespräsident oder -kanzler...
 
Dennoch werden Kleriker nicht müde, Sonntagsreden zu halten: So heißt es in einem Bericht über den 26. Journalistentag der dju (in der Gewerkschaft ver.di) in diesem November:
 
„Einen leidenschaftlichen Appell richtete die Generalsuperintendentin der Evangelischen Kirche in Berlin, Ulrike Trautwein, an die Mitglieder der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di. »Warum macht ihr euch nicht endlich gemein mit der gerechten Sache?«, fragte sie und las lange Passagen aus der Bibel über den Einsatz für die Armen und Schwachen vor. Nachdem mehrere Zuhörer den Saal verlassen hatten, meldete sich ein Redakteur zu Wort und bezeichnete die Evangelische Kirche als »zweitgrößte Lohndrückerorganisation im Sozialbereich«, von der er solche Appelle nicht hören wolle. Trautwein räumte ein, die Kirche mache »einen zu großen Heiligenschein um ihren Dritten Weg«. Die Referentin beklagte aber auch »Polemik« von ver.di-Vertretern..."
 
Nun, dem erwähnten Journalisten kann man nach Kenntnis der Dinge nur zustimmen. Eigentlich bestätigt er aber nur ein bereits jahrhundertealtes Sprichwort über die christlichen Priester: „Sie predigen öffentlich Wasser und saufen selbst heimlich Wein."
 
 

Die Kirchen als ganz gewöhnlicher Kapitalist

 
Dafür mögen - unkommentiert - nur zwei weitere aktuelle Zeitungsartikel stehen.
 
Die linkem, sozialistischem Gedankengut sehr fern stehende Zeitschrift „Wirtschaftswoche" schrieb am 20.11.2012 u.a.:
 
„Ob Kita-Ausbau, Ganztagsschule oder Altenpflege - in den Wachstumsfeldern des Sozialstaats spielen die kirchlichen Wohlfahrtsträger Caritas und Diakonie die entscheidenden Rollen. Unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit haben sie ein expansives Perpetuum mobile konstruiert: Sie erfinden sich selbst immer neue Aufgaben, der Staat gibt das Geld. (...) "Die Wohlfahrtsverbände sind erfolgreich darin, Krisenphänomene erst zu erfinden, um dann die Leistungen zu ihrer Lösung anzubieten", fasst der Münchner Theologe Friedrich Wilhelm Graf zusammen. Der umtriebige Professor hat mit seinem kritischen Buch "Kirchendämmerung" nicht nur viele Kleriker gegen sich aufgebracht, er hat auch lange Zeit selbst Wohlfahrtsorganisationen beraten. (...) Zwar sind die Verbände steuerlich dem Gemeinwohl verpflichtet, doch in der Praxis kümmern sie sich zuvorderst um die Mehrung des eigenen Einflusses. Dabei helfen Privilegien, die einst für die innere Organisation der Kirche erdacht waren. Sie müssen keinerlei Unternehmensdaten veröffentlichen, ihre Aufträge erhalten sie in vielen Feldern ohne öffentliche Ausschreibung, und ihren Mitarbeitern ist es untersagt, sich gewerkschaftlich zu organisieren..."
 
Und in der bereits erwähnten „Thüringer Allgemeine" hat wohl die „Schere im Kopf", sprich die Kirchenfreundlichkeit des Chefredakteurs, noch nicht total das Sagen. Denn in einem Artikel vom 22.11.2012 kommt auch diese Tatsache ans Licht:
 
„Bio-Imker schlägt zehn Thesen an: Kirche soll Land preiswerter verpachten
 
...Etwa 80 000 Hektar besitzt die evangelische Kirche zur landwirtschaftlichen Nutzung in Thüringen. Bei der Pachtvergabe haben die großen Agrarbetriebe die Nase vorn, nicht zuletzt weil sie den höchsten Pachtzins zahlen können. Die halten dann Hunderte Schweine in Massenställen oder bauen auf Riesenfeldern Mais oder Raps an.
 
Kleine bäuerliche Betriebe und Neugründungen haben das Nachsehen. Dinge wie ökologische Landwirtschaft, nachhaltiges Wirtschaften, Tierschutz, Artenvielfalt, soziale Arbeit weil viele der kleinen Güter neue Arbeitsplätze schaffen, werden bei der Pachtvergabe überhaupt nicht berücksichtigt.
 
Das ist nicht nur ungerecht, befindet Bauernrebell Grolm, sondern widerspricht auch dem Ethos der Kirche, für die doch der Schutz von Erde und Kreatur Priorität haben sollte.
 
Wenn schon nicht die Kirche mit gutem Beispiel vorangeht, was könne man da noch von den anderen Landverpächtern erwarten?"
 
 
Siegfried R. Krebs
 
 




01.12.2012

Von: Siegfried R. Krebs