Sonntag, 16. Januar 2011

Antwort aus dem Bundespräsidialamt

Antwort aus dem Bundespräsidialamt

Antwort aus dem Bundespräsidialamt


Das Bundespräsidialamt teilt mit:
Über Papstrede im Bundestag noch nicht endgültig entschieden.


Mit einem ausführlichen Schreiben vom 17.12.2010 an den Bundespräsidenten und den Bundestagspräsidenten hatte sich Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer gegen eine Rede des Papstes vor dem Deutschen Bundestag gewandt: 70 % der Bewohner Deutschlands hätten mit der katholischen Kirche nichts zu tun; die Stellung des Papstes als Staatsoberhaupt sei äußerst fragwürdig; die Verfassung des Vatikanstaats sei die Verfassung einer Einmanndiktatur. (Vgl.i.E. www.kanzlei-sailer.de)

Nunmehr antwortete das Bundespräsidialamt: Der Papst sei als Staatsoberhaupt eingeladen, was „gängige Praxis innerhalb solcher Beziehungen“ sei. Darüber hinaus unternehme er eine „apostolische Reise“. Unbestreitbar habe die christliche Tradition Deutschland geprägt. Es sei „daher nur natürlich, das Oberhaupt der katholischen Kirche in Deutschland zu empfangen“. Sodann heißt es: „Zur Frage einer eventuellen Rede vor dem Deutschen Bundestag, die nach unserem Kenntnisstand noch nicht endgültig entschieden ist, möchten wir auf den ebenfalls durch Sie angeschriebenen Herrn Bundestagspräsidenten verweisen.“

Sailer hält dies für eine erfreuliche Mitteilung: „Im Gegensatz zur vorschnellen Freude mancher Politiker scheint die Staatsspitze darüber nachzudenken, ob es wirklich mit der weltanschaulichen Neutralität unseres Staatswesens vereinbar ist, den Papst vor dem Parlament sprechen zu lassen. Schließlich ist der Papst in erster Linie Religionsführer. Nach der Präambel der Vatikanverfassung dient seine Stellung als Staatsoberhaupt ausschließlich der Verbreitung der Kirchenlehre. Es handelt sich um nichts anderes als einen diplomatischen Trick. Wer den Papst als Staatsoberhaupt einlädt, lädt damit den Kirchenführer ein. Man mag ihn als solchen in Deutschland empfangen. Grundsatzreden vor dem Parlament stehen ihm jedoch nicht zu.“



Marktheidenfeld, 13. Januar 2011


Rechtsanwalt
Dr. Christian Sailer, Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Max-Braun-Straße 2
97828 Marktheidenfeld-Altfeld
Telefon: 09391/504-200
Telefax: 09391/504-202
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http://www.kanzlei-sailer.de





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