Grundsteuerbefreiung/Kirchenfinanzierung/Kirchensteuer/Körperschaft des öffentlichen Rechts/Säkularisierung/Trennung Kirche und Staat
20. OKTOBER 201310:35
Die Mär vom Entschädigungsanspruch der Kirchen
Die Zahlungen an die Kirche sind keineswegs "Entschädigungen" wegen Enteignungen. Tatsache ist, dass Klöster enteignet wurden, aber Klostereigentum hat nie der Kirche gehört, und die Klöster bekamen keine Entschädigung. Ebenso wurde Eigentum der evangelischen Kirche nicht angetastet, trotzdem werden auch ihre Bischöfe vom Steuerzahler finanziert. Vielmehr handelt es sich um Lehen, die der Staat zurückgefordert hat - also Leihgaben.
Man kann das im Vertrag von 1803 nachlesen:http://www.documentarchiv.de/nzjh/rdhs1803.html
Besonders von Interesse ist der Punkt 50. Durch den Einzug der Lehen - Leihgaben - besaßen die Bischöfe keine Möglichkeit mehr, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher wurde festgelegt, dass der Staat bis zum Lebensende der damaligen Bischöfe (!) für ihren Unterhalt zu sorgen hat. Mit dem Tod des letzten Bischofs von 1803 ist dieser Vertrag hinfällig.
Wir bezahlen, weil die Kirche es verstand, diese Verträge zu verlängern, sie besitzt keinerlei Anspruch auf diese Zahlungen aufgrund irgendwelcher "Enteignungen".
Zudem, wenn im Grundgesetz steht, die Zahlungen seien "abzulösen", heißt dies nicht, dass diese nur durch eine Ablösesumme geschehen kann. Eine Ablösung kann auch durch die Summe von 0 EUR geschehen, man muss nur die Gesetze ändern und den Vertrag kündigen. Man könnte sich sogar auf den Standpunkt stellen, dass die Kirchen die angeblichen Entschädigungen durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hat und die Gelder der letzten Jahre zurückzuzahlen hat.
Wie Hassknecht sagt(https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=icmzBQA0tTg):
Schließt die Augen, dann seht Ihr, was Euch zusteht.(Quelle: Volker Dittmar auf Facebook)
Schließt die Augen, dann seht Ihr, was Euch zusteht.(Quelle: Volker Dittmar auf Facebook)
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