Freitag, 29. November 2013

Steuern: Wie viel Geld steht der Kirche zu? | NDR.de - Fernsehen - Sendungen A - Z - Markt - Wirtschaft & Soziales

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Kirchgeld zusätzlich zur Kirchensteuer

Zusätzlich wird seit 1979 in einer glaubensverschiedenen Ehe das "besondere Kirchgeld" erhoben, wenn die Einkünfte der Ehepartner voneinander abweichen und der weniger verdienende Partner der Kirche angehört. Dann nämlich gilt nicht das Einkommen des Kirchenmitglieds als Richtschnur, sondern der gemeinsame Lebensstandard des Ehepaares. Juristen und Kirchenleute sprechen vom Lebensführungsaufwand. Nutznießerin ist die Kirche. Die Landesparlamente haben dem besonderen Kirchgeld nach Anträgen der Landeskirchen zugestimmt. Mittlerweile wird das besondere Kirchgeld von katholischen und evangelischen Kirchen überall erhoben. Eine Ausnahme bilden Bayern und Baden-Württemberg. Dort verzichtet die katholische Kirche auf die Eintreibung des Kirchgelds.....................

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