Verfassungsbeschwerden gegen Kirchen | hpd
WOLFENBÜTTEL. (hpd) Die Kindstaufe wird an einem noch nicht
volljährigen und damit noch unmündigen Kind vollzogen. Diese Tatsache
und dass dieser Akt der Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft staatlich
anerkannt wird und Auswirkungen auf das gesamte Leben des Menschen hat,
hält Prof. Dr. Uwe Hillebrand für verfassungswidrig. Deshalb hat er
eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.......
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