"Die Kirche ist unchristlich – das hat niemand bestritten!"
Die Freiburger Verwaltungsrichter hätten an diesem Mittwoch im Februar 2010 die Chance gehabt, ein Stück Rechtsgeschichte und Kirchengeschichte zu schreiben. Von den äußeren Voraussetzungen wären sie dafür eigentlich gut gerüstet gewesen – denn der große Gerichtssaal liegt im fünften Stock eines Hochhauses, das das winterliche Häusermeer der Umgebung um einiges überragt und einen weiten Ausblick verschafft. Doch um diesen Weitblick und Durchblick zu entwickeln, dazu hätte auch eine Portion Mut gehört.
Auch der ungewöhnliche Anlass hat sie nicht beflügelt, so wenig wie die ungewohnt drangvolle Enge im Gerichtssaal und auf den Fluren, die Fernsehkameras und Rundfunkmikrofone nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Spanien, Italien, Polen und Kroatien. Zwischen einer Baugenehmigung und einer Aufenthaltsbewilligung für einen ausländischen Mitbürger durften sie sich mit der spannenden Frage befassen: "Darf sich die katholische Kirche weiter als christlich bezeichnen?"
Durften sie? Oder mussten sie? Der Vorsitzende Richter Jens Michaelis hatte die brisante Verhandlung von vorne herein auf magere eineinhalb Stunden beschränkt, und die beisitzende Richterin war zwar gut geschminkt, trug aber demonstrative Langeweile zur Schau. Lediglich der berichterstattende Richter strahlte kurzzeitig so etwas wie Dynamik aus, als er in den Sachstand einführte und aufzählte, weshalb die sechs Kläger, allesamt "Freie Christen für den Christus der Bergpredigt", der vatikanischen Kirche das "christlich" absprechen wollen: Inquisition, Kreuzzüge, Hexenverfolgung, die Eroberung Amerikas kamen zur Sprache, aber auch die Rechtfertigung von Kriegen bis in die Gegenwart hinein, das zusammen geraubte Vermögen der Kirche, die unheilvolle Lehre der ewigen Verdammnis. Sexualverbrechen von Priestern wurden ebenso erwähnt wie die Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in katholischen Erziehungsheimen bis in die 70-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Die Aktualität des Themas untermauerten mehrere Exemplare der am Montag zuvor erschienenen Ausgabe des Magazins "Der Spiegel", die auf dem Tisch der Kläger und im Publikum zu sehen waren. Das Titelbild zeigt einen Priester, der in der einen Hand die Bibel trägt, während er sich mit der anderen unter die Soutane fasst. Täglich melden sich in Deutschland gerade weitere Opfer zu Wort, die an kirchlichen Privatschulen missbraucht wurden, diesmal von Jesuiten.
Bestritten wurden all diese Vorwürfe während der gesamten Verhandlung von niemandem. Der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz, ließ sich merkwürdigerweise durch einen protestantischen Anwalt vertreten, der keinerlei Anstalten machte, den christlichen Geist der Kirche zu beschwören. Es ging ihm statt dessen nur um juristische Dinge, vor allem um die Frage: Dürfen die Kläger überhaupt klagen? Sie bezeichnen sich als "Blutsverwandte" des Jesus von Nazareth, des großen Liebe-Weisheitslehrers der Menschheit, die diesen vor einem Missbrauch Seines Namens schützen wollen. Aber können sie das auch beweisen?
Nachdem der Vorsitzende Richter sehr einsilbig bleibt, nützen die Kläger ihre Chance, der Öffentlichkeit darzulegen, welches Anliegen sie haben. Sie versuchen, die katholische Kirche mit ihren eigenen Waffen zu schlagen: Sie wurden als Säuglinge getauft und sind damit nach Lehre der Kirche Teil des "mystischen Leibes Christi" – denn so nennt sich die Kirche. "Blutsverwandter geht es nicht", sagt der Journalist Alfred Schulte. "Mit der Taufe wird jeder Gläubige zu einem Adoptivsohn von Christus", sagt Dieter Potzel, ein ehemaliger lutherischer Pfarrer. "Und mit jeder Kommunion erneuert er diese Verbundenheit." Falls das Gericht dies jedoch nicht anerkenne, so stelle es fest, dass die Kirche hier einen "falschen Zauber" verbreite, der mit Jesus nichts zu tun habe. Dann wäre ihre Klage umso berechtigter.
Die Richter schweigen. "Was soll ich den Kindern sagen, die zu mir in die Praxis kommen?", fragt Dr. Peter Thurneysen, ein Psychotherapeut. "Sie erzählen mir, wie sie unter der Vorstellung einer ewigen Verdammnis leiden, die Jesus nie lehrte. Wer verhilft ihnen zu der Klarheit, dass eine Institution, die so etwas lehrt, niemals christlich sein kann?" "Ich war selbst Richter", sagt Dr. Gert-Joachim Hetzel, "und ich weiß, dass ein Gericht immer einen Weg findet, wenn es möchte." Und der Journalist Matthias Holzbauer fügt hinzu: "Sie müssen sich entscheiden, wem Sie dienen wollen: dem Volk oder der Kirche. Sie als Richter werden von den Steuergeldern des Staates bezahlt. Die Kirche zahlt keine Steuern, sondern sie nimmt sich Geld vom Staat, Subventionen in Milliardenhöhe. Wem also wollen Sie dienen?" Nach katholischer Lehre müsse auch ein Laie in seiner Berufsausübung den Weisungen der Kirche folgen – doch die Richter hatten sich geweigert, im Vorfeld des Prozesses anzugeben, welcher Konfession sie angehören. Sie weigerten sich – doch jeder deutsche Bürger muss auf seiner Lohnsteuerkarte seine Konfession angeben, ob er will oder nicht – eine Vorschrift von 1933, als Adolf Hitler mit dem Vatikan ein Konkordat abschloss.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Doch jedem im Saal ist klar, dass sie ihr Urteil längst gefällt haben: Die Klage wird abgewiesen. Und so kommt es auch. Die Sensation findet nicht statt. Der Vorsitzende Richter hebt gerade an, zu erklären, dass den Klägern die "Aktivlegitimation2 fehle. Da ertönt aus dem Publikum der Ruf: "Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Wo bleibt hier die Wahrheit?" Sichtlich entnervt bricht der Richter die Urteilsverkündung ab und verlässt fluchtartig den Saal. Er hat seine "Pflicht" getan – im Sinne der Kirche, der er möglicherweise selbst angehört.
Die Kläger sind jedoch keineswegs niedergeschlagen, eher kämpferisch gestimmt. Sie haben zwar den Prozess verloren, doch dennoch haben sie gewonnen. "Niemand hat bestritten, dass die Kirche nicht christlich ist", sagt Dr. Hetzel in die Kameras. "Sie haben es nicht einmal versucht". "Das ist ein historischer Tag", sagt Matthias Holzbauer. "Jahrhundertelang wurden sogenannte Ketzer vor Gericht gestellt, weil sie angeblich den falschen Glauben hatten. Und heute stand zum ersten Mal die Kirche selbst vor Gericht. Die Wahrheit kommt mehr und mehr ans Licht – unaufhaltsam." "Die Justiz hat sich durch ihr gezieltes Ausweichen entlarvt und gezeigt, wem sie sich noch immer verpflichtet fühlt", sagt Dr. Christan Sailer, Rechtsanwalt und einer der Kläger. Man werde prüfen, ob eine Revision angestrebt werde. Auf jeden Fall aber gehe die Aufklärung der "Freien Christen" weiter: Am 16. März klagen sie in Hannover gegen die deutsche Lutherkirche: Sie soll sich nicht länger "christlich" nennen.
Quelle: © 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.
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Mittwoch, 17. Februar 2010
Mittwoch, 27. Januar 2010
Das Geheimnis der Richter von Freiburg oder der Verlust unparteiischer Richter
Das Geheimnis der Richter von Freiburg
oder der Verlust unparteiischer Richter
Pressemitteilung
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
25.10.2010
Das Geheimnis der Richter von Freiburg
oder der Verlust unparteiischer Richter
Vergeblich bemühten sich 6 Kläger vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, den Gerichtspräsidenten Jens Michaelis sowie die Richterin Kraft-Lange und den Richter Wiestler zu veranlassen, ihre Konfessionszugehörigkeit bekanntzugeben. Die Richter sollen nämlich der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter "christlich" zu nennen. Das verlangen die Kläger, die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und die Lehre der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind. Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch. Die Kläger fürchten allerdings, dass die Richter nicht unbefangen entscheiden können, wenn sie selbst katholisch sind. Würden sie der Klage stattgeben, müssten sie einräumen, einer unchristlichen Organisation anzugehören. Deshalb fragten die Kläger nach dem Bekenntnis der Richter. Diese lehnten die Bekanntgabe jedoch strikt ab. Daraufhin lehnten die Kläger die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Doch das Gericht sah keine Veranlassung, den Befangenheitsantrag zu prüfen: Er sei unzulässig und unbeachtlich, denn die Konfession eines Richters gehe die Kläger nichts an. Mit Beschluss vom 13.1.2010 hielt das Gericht trotz Gegenvorstellung der Kläger an dieser Rechtsauffassung fest.
Dr. Gert-Joachim Hetzel, Jurist und einer der Freien Christen, ist empört: "Die Prozessordnung und das Grundgesetz gewährleisten das Recht, dass die Besorgnis, dass ein Richter nicht unbefangen entscheiden könne, sachlich geprüft wird. Die Ablehnung dieser Prüfung durch das Verwaltungsgericht ist willkürlich und verfassungswidrig."
Deshalb riefen die Kläger das Bundesverfassungsgericht an. Doch dort wurden sie am 20.1.2010 mit einem Satz abgefertigt: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen." Die Entscheidung über die Nichtentscheidung erging unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der enge Kontakte zur katholischen Kirche, insbesondere zu Erzbischof Dr. Zollitsch pflegt. Der Kläger Dr. Hetzel fragt sich nun: "Ist das Recht auf einen unparteiischen Richter in Deutschland abgeschafft, wenn es um Klagen gegen die Kirche geht? Wir haben daraufhin den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof angerufen. Er sollte veranlassen, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht solange ausgesetzt wird, bis über unseren Befangenheitsantrag sachlich entschieden ist. Denn nach Art.6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat ‚jedermann einen Anspruch darauf, dass seine Sache … von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht gehört wird’. Aber soeben erhielten wir aus Straßburg die Mitteilung, dass eine vorläufige Maßnahme nur in lebensbedrohlichen Situationen oder ausnahmsweise zum Schutz des Privat- und Familienlebens in Betracht kämen."
Damit verlieren die Kläger endgültig das Recht auf einen unparteiischen Richter, denn ihre berechtigten Besorgnisse, dass die Freiburger Richter im vorliegenden Verfahren befangen sind, wenn sie katholisch sind, bleiben unberücksichtigt. Sie müssen nunmehr am 10.2.2010 vor Richtern verhandeln, die mit verdeckten Karten spielen. Der Rechtsstaat und die Fairness der Gerichtsbarkeit bleiben zugunsten der Kirche auf der Strecke.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13
oder der Verlust unparteiischer Richter
Pressemitteilung
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
25.10.2010
Das Geheimnis der Richter von Freiburg
oder der Verlust unparteiischer Richter
Vergeblich bemühten sich 6 Kläger vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, den Gerichtspräsidenten Jens Michaelis sowie die Richterin Kraft-Lange und den Richter Wiestler zu veranlassen, ihre Konfessionszugehörigkeit bekanntzugeben. Die Richter sollen nämlich der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter "christlich" zu nennen. Das verlangen die Kläger, die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und die Lehre der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind. Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch. Die Kläger fürchten allerdings, dass die Richter nicht unbefangen entscheiden können, wenn sie selbst katholisch sind. Würden sie der Klage stattgeben, müssten sie einräumen, einer unchristlichen Organisation anzugehören. Deshalb fragten die Kläger nach dem Bekenntnis der Richter. Diese lehnten die Bekanntgabe jedoch strikt ab. Daraufhin lehnten die Kläger die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Doch das Gericht sah keine Veranlassung, den Befangenheitsantrag zu prüfen: Er sei unzulässig und unbeachtlich, denn die Konfession eines Richters gehe die Kläger nichts an. Mit Beschluss vom 13.1.2010 hielt das Gericht trotz Gegenvorstellung der Kläger an dieser Rechtsauffassung fest.
Dr. Gert-Joachim Hetzel, Jurist und einer der Freien Christen, ist empört: "Die Prozessordnung und das Grundgesetz gewährleisten das Recht, dass die Besorgnis, dass ein Richter nicht unbefangen entscheiden könne, sachlich geprüft wird. Die Ablehnung dieser Prüfung durch das Verwaltungsgericht ist willkürlich und verfassungswidrig."
Deshalb riefen die Kläger das Bundesverfassungsgericht an. Doch dort wurden sie am 20.1.2010 mit einem Satz abgefertigt: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen." Die Entscheidung über die Nichtentscheidung erging unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der enge Kontakte zur katholischen Kirche, insbesondere zu Erzbischof Dr. Zollitsch pflegt. Der Kläger Dr. Hetzel fragt sich nun: "Ist das Recht auf einen unparteiischen Richter in Deutschland abgeschafft, wenn es um Klagen gegen die Kirche geht? Wir haben daraufhin den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof angerufen. Er sollte veranlassen, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht solange ausgesetzt wird, bis über unseren Befangenheitsantrag sachlich entschieden ist. Denn nach Art.6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat ‚jedermann einen Anspruch darauf, dass seine Sache … von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht gehört wird’. Aber soeben erhielten wir aus Straßburg die Mitteilung, dass eine vorläufige Maßnahme nur in lebensbedrohlichen Situationen oder ausnahmsweise zum Schutz des Privat- und Familienlebens in Betracht kämen."
Damit verlieren die Kläger endgültig das Recht auf einen unparteiischen Richter, denn ihre berechtigten Besorgnisse, dass die Freiburger Richter im vorliegenden Verfahren befangen sind, wenn sie katholisch sind, bleiben unberücksichtigt. Sie müssen nunmehr am 10.2.2010 vor Richtern verhandeln, die mit verdeckten Karten spielen. Der Rechtsstaat und die Fairness der Gerichtsbarkeit bleiben zugunsten der Kirche auf der Strecke.
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
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