Mittwoch, 27. Januar 2010

Das Geheimnis der Richter von Freiburg oder der Verlust unparteiischer Richter

Das Geheimnis der Richter von Freiburg
oder der Verlust unparteiischer Richter

Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
25.10.2010

Das Geheimnis der Richter von Freiburg
oder der Verlust unparteiischer Richter

Vergeblich bemühten sich 6 Kläger vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, den Gerichtspräsidenten Jens Michaelis sowie die Richterin Kraft-Lange und den Richter Wiestler zu veranlassen, ihre Konfessionszugehörigkeit bekanntzugeben. Die Richter sollen nämlich der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter "christlich" zu nennen. Das verlangen die Kläger, die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und die Lehre der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind. Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch. Die Kläger fürchten allerdings, dass die Richter nicht unbefangen entscheiden können, wenn sie selbst katholisch sind. Würden sie der Klage stattgeben, müssten sie einräumen, einer unchristlichen Organisation anzugehören. Deshalb fragten die Kläger nach dem Bekenntnis der Richter. Diese lehnten die Bekanntgabe jedoch strikt ab. Daraufhin lehnten die Kläger die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Doch das Gericht sah keine Veranlassung, den Befangenheitsantrag zu prüfen: Er sei unzulässig und unbeachtlich, denn die Konfession eines Richters gehe die Kläger nichts an. Mit Beschluss vom 13.1.2010 hielt das Gericht trotz Gegenvorstellung der Kläger an dieser Rechtsauffassung fest.

Dr. Gert-Joachim Hetzel, Jurist und einer der Freien Christen, ist empört: "Die Prozessordnung und das Grundgesetz gewährleisten das Recht, dass die Besorgnis, dass ein Richter nicht unbefangen entscheiden könne, sachlich geprüft wird. Die Ablehnung dieser Prüfung durch das Verwaltungsgericht ist willkürlich und verfassungswidrig."

Deshalb riefen die Kläger das Bundesverfassungsgericht an. Doch dort wurden sie am 20.1.2010 mit einem Satz abgefertigt: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen." Die Entscheidung über die Nichtentscheidung erging unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der enge Kontakte zur katholischen Kirche, insbesondere zu Erzbischof Dr. Zollitsch pflegt. Der Kläger Dr. Hetzel fragt sich nun: "Ist das Recht auf einen unparteiischen Richter in Deutschland abgeschafft, wenn es um Klagen gegen die Kirche geht? Wir haben daraufhin den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof angerufen. Er sollte veranlassen, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht solange ausgesetzt wird, bis über unseren Befangenheitsantrag sachlich entschieden ist. Denn nach Art.6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat ‚jedermann einen Anspruch darauf, dass seine Sache … von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht gehört wird’. Aber soeben erhielten wir aus Straßburg die Mitteilung, dass eine vorläufige Maßnahme nur in lebensbedrohlichen Situationen oder ausnahmsweise zum Schutz des Privat- und Familienlebens in Betracht kämen."

Damit verlieren die Kläger endgültig das Recht auf einen unparteiischen Richter, denn ihre berechtigten Besorgnisse, dass die Freiburger Richter im vorliegenden Verfahren befangen sind, wenn sie katholisch sind, bleiben unberücksichtigt. Sie müssen nunmehr am 10.2.2010 vor Richtern verhandeln, die mit verdeckten Karten spielen. Der Rechtsstaat und die Fairness der Gerichtsbarkeit bleiben zugunsten der Kirche auf der Strecke.

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13


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