Donnerstag, 14. Januar 2010

Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit



Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit


Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld


Pressemitteilung 29.12.2009


Im Freiburger Kirchenprozess:


Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit


Ist ein katholischer Richter in der Lage, unbefangen über die Frage zu urteilen, ob seine  Kirche sich weiterhin „christlich“ nennen darf? Kann man sich vorstellen, dass er zugibt, einer unchristlichen Konfession anzugehören? Diese Frage schlägt derzeit am Verwaltungsgericht Freiburg Wellen. Den bisherigen Stand ihres aufsehenerregenden Verfahrens gegen Erzbischof Zollitsch stellten die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit rechtzeitig zum Jahresende in einer Broschüre zusammen.


Gleich zu Beginn des Verfahrens hatten die Freien Christen die zuständigen Richter nach  ihrer Konfession gefragt. Obwohl jeder Bürger diese Frage auf seiner Lohnsteuerkarte zu  beantworten hat, weigerten sich Präsident Michaelis, Richterin Kraft-Lange und Richter  Wiestler, ihr Glaubensbekenntnis anzugeben. Die Kläger lehnten daraufhin die konfessionellen Geheimniskrämer wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Denn es sei offensichtlich, dass es hier um eine „Existenzfrage“ einer Organisation gehe, der die Richter möglicherweise angehören.


Befangenheitsanträge sind in Gerichtsverfahren keine Seltenheit, doch die Verwaltungsrichter weigerten sich rundweg, den Befangenheitsantrag überhaupt zu prüfen, schmetterten ihn statt dessen einfach als unzulässig ab. „Das war eine richterliche Willkürentscheidung“, so Anwalt und Mitkläger Dr. Christian Sailer. Die Kläger lehnten deshalb die Richter  ein zweites Mal ab – dieses Mal, weil sie sich geweigert hatten, die Besorgnisse einer Befangenheit überhaupt zu prüfen. „Solche Besorgnisse sind nach herrschender Rechtsprechung unter anderem auch dann berechtigt, wenn Richter grobe Verfahrensverstöße begehen“, so Dr. Sailer. Dies sei hier geschehen. „Die Vorgehensweise des Gerichts“ sei mit


einer „seriösen Prozessleitung nicht mehr vereinbar.“


Die Befangenheitsanträge seien nicht zuletzt deshalb gestellt worden, weil die Freien  Christen den Richtern einen „Gewissenskonflikt“ ersparen wollten: „Das Dilemma, ... zwischen den Forderungen der römisch-katholischen Kirche und des Rechtstaats wählen zu müssen.Denn in katholischen Dogmen und im Katechismus sei festgelegt, dass auch Laien in jeder Lebenslage den Erwartungen ihrer Kirche den Vorzug vor der Rechtsordnung zu geben hätten.


Nach dieser brisanten Vorgeschichte darf man auf die mündliche Verhandlung gespannt sein, die auf den 10. Februar 2010 um 14.30 Uhr im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburger Straße 103, 5.OG, Sitzungssaal VII, Zimmer 528) angesetzt wurde. Die bisherigen Schriftsätze sind in der Broschüre „Christus Ja Kirche Nein“ nachzulesen. 
Die Broschüre   ist kostenlos zu beziehen unter info@christus-oder-kirche.de. Sie enthält auch die Klage  gegen die lutherische Kirche unter Bischöfin Margot Käßmann, für die bis zur Stunde noch kein Verhandlungstermin feststeht.



Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13

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