Donnerstag, 28. Januar 2010

Das Gebetbuch von Richtern bleibt geheim

Das Gebetbuch von Richtern bleibt geheim

Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
27.10.2010

Das Gebetbuch von Richtern bleibt geheim


Mit Beschluss vom 20.1.2010 lehnte das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab, mit der verlangt wurde, dass bei wichtigen Prozessen gegen die katholische Kirche die Richter auf Anfrage mitteilen, ob sie selbst dieser Kirche angehören.

Diese Information forderten 6 Kläger vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts Freiburg Jens Michaelis sowie der Richterin Kraft-Lange und dem Richter Wiestler. Diese Richter sollten nämlich der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter "christlich" zu nennen. Das verlangen die Kläger, die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und die Lehre der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind. Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch. Die Kläger fürchten allerdings, dass die Richter nicht unbefangen entscheiden können, wenn sie selbst katholisch sind. Würden sie der Klage stattgeben, müssten sie einräumen, einer unchristlichen Organisation anzugehören. Deshalb fragten die Kläger nach dem Bekenntnis der Richter. Diese lehnten die Bekanntgabe jedoch strikt ab. Daraufhin lehnten die Kläger die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Doch das Gericht sah keine Veranlassung, den Befangenheitsantrag zu prüfen: Er sei unzulässig und unbeachtlich, denn die Konfession eines Richters gehe die Kläger nichts an. Mit Beschluss vom 13.1.2010 hielt das Gericht trotz Gegenvorstellung der Kläger an dieser Rechtsauffassung fest.

Dr. Gert-Joachim Hetzel, Jurist und einer der Freien Christen, ist empört: "Die Prozessordnung und das Grundgesetz gewährleisten das Recht, dass die Besorgnis, dass ein Richter nicht unbefangen entscheiden könne, sachlich geprüft wird. Die Ablehnung dieser Prüfung durch das Verwaltungsgericht ist willkürlich und verfassungswidrig."

Deshalb riefen die Kläger das Bundesverfassungsgericht an. Doch dort wurden sie am 20.1.2010 mit einem Satz abgefertigt: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen." Die Entscheidung über die Nichtentscheidung erging unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der enge Kontakte zur katholischen Kirche, insbesondere zu Erzbischof Dr. Zollitsch pflegt.

Der Kläger Dr. Hetzel fragt sich nun: "Ist das Recht auf einen unparteiischen Richter in Deutschland abgeschafft, wenn es um Klagen gegen die Kirche geht? Die berechtigten Besorgnisse, dass die Freiburger Richter im vorliegenden Verfahren befangen sind, wenn sie katholisch sind, bleiben unberücksichtigt. Die Kläger müssen nunmehr am 10.2.2010 vor Richtern verhandeln, die mit verdeckten Karten spielen. Der Rechtsstaat und die Fairness der Gerichtsbarkeit bleiben zugunsten der Kirche auf der Strecke."

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13

Quelle: © 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org

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