Samstag, 6. März 2010

Klage gegen Evangelische-Lutherische Landeskirche Hannover

Schriftsatz vom 22.02.2010

Verwaltungsgericht Hannover
- 6. Kammer -
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
    22. Februar 2010
h-h
Potzel u.a. ./. Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers6 A 4904/09

Zum Beweis dafür, dass die Beklagte nicht christlich ist und deshalb durch die Verwendung der Bezeichnung „christlich“ Namensmissbrauch und Etikettenschwindel betreibt, tragen wir ergänzend vor:

1. Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass die Kläger auch die deutschen katholischen Bischöfe aufgefordert haben, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen und deswegen gegen die Erzdiözese Freiburg beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben haben.
Es dürfte aufgrund des breiten Echos, welches das Verfahren in der Öffentlichkeit ausgelöst hat, ebenfalls gerichtsbekannt sein, dass die Klage vom Verwaltungsgericht Freiburg in erster Instanz aus formalen Gründen abgewiesen wurde.

In tatsächlicher Hinsicht war das Verfahren jedoch ein voller Erfolg für die Kläger. Es wurde weder von der Kirche noch vom Gericht in Abrede gestellt, dass es sich bei der katholischen Kirche um ein Konglomerat aus heidnischen Versatzstücken des Baalskultes, des Mitras- und Isis-Kultes und anderer heidnischer Religionen handelt, das mit Christus nichts zu tun hat.



Ebenso wenig wurde die unendlich lange und leidvolle Liste schwerster Verbrechen von der Antike bis in die Gegenwart der Kinderschänderverbrecher in Abrede gestellt oder der Aussage von Karlheinz Deschner widersprochen.

Der weltweit anerkannte und vielfach preisgekrönte Schriftsteller Karlheinz Deschner verbreitet seit 1986 unwidersprochen sein Fazit: „Nach intensiver Beschäftigung mit der Geschichte des Christentums kenne ich in Antike, Mittelalter und Neuzeit, einschließlich und besonders des 20. Jahrhunderts, keine Organisation der Welt, die zugleich so lange, so fortgesetzt und so scheußlich mit Verbrechen belastet ist wie die christliche Kirche, ganz besonders die römisch-katholische Kirche.“ (Die beleidigte Kirche, S.42/43).

Was die verbrecherischen Wurzeln anbetrifft, wird die Beklagte von Deschner in seinem Fazit ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Und auch was die Lehrinhalte anbetrifft, übt die Beklagte als Abspaltung von der römisch-katholischen Heidenkult-Lehre zwar einige der heidnischen Kulte nicht mehr so exzessiv aus, der Rest ist aber immer noch genauso wenig „christlich“ wie bei der römisch-katholischen Kirche.

2. Der Despot Luther:
Die Beklagte bekennt sich u.a. mit ihrem Namen zur Ideologie Martin Luthers. Lutherisch ist aber nicht „christlich“, denn Luther, seine Lehre und sein Wirken, ist despotisch und demagogisch, aber nicht „christlich“.

Luther, der bei der Beklagten und den übrigen evangelischen und lutherischen Kirchen als Glaubensstifter verehrt wird, ist nach heutigem Verständnis ein krimineller Despot, der von der Staatsanwaltschaft verfolgt würde. Martin Luther steht heute noch hoch im Ansehen. Seine Kirche geht in seinen Fußspuren; das bestätigte Hermann von Loewenich (bis 1999 evangelischer Landesbischof von Bayern) im Internet: Wir wollen das geschichtliche Erbe der lutherischen Tradition bewahren als unsere kulturelle und geistige Heimat.
Diese geistige Heimat, das Gedankengut und die Lehren des Despoten Luther, kann jeder nachlesen, der sich dafür interessiert. Eine hervorragende Zusammenfassung findet sich in dem Buch von Hans-Jürgen Böhm, "Die Lehre M. Luthers - ein Mythos zerbricht!", Plech 1994.

Aus den Hetzreden und Mordaufrufen dieses Despoten, auf den die Beklagte gründet, seien hier nur einige wenige zitiert:

Luther fordert die Fürsten auf, die aufständischen Bauern zu töten: Steche, schlage, würge hier wer da kann. Bleibst du darüber tot, wohl dir, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen. Denn du stirbst im Gehorsam gegenüber dem göttlichen Wort und Befehl. (Wider die stürmenden Bauern, Weimarer Ausgabe der Lutherschriften)

Luther fordert die Ermordung von andersgläubigen Predigern: ... wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel und Gabriel von Himmel wären ... Will er predigen, so beweise er den Beruf oder Befehl ... Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem rechten Meister, der Meister Hans [= Henker}  heisst ...
Denn die anderen, so ohne Amt und Befehl herfahren, sind nicht so gut, dass sie falsche Propheten heißen, sondern Landstreicher und Buben, die man sollte Meister Hansen befehlen und nicht zu leiden sind (ob sie auch gleich recht lehrten)
, ... (Tomos 5, S. 470)

Luther verleumdet die jüdische Bevölkerung und fordert ihre Verfolgung:
Wenn ich könnte, so würde ich ihn (den jüdischen Mitbürger) niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren.
... dass man ihre Synagogen oder Schulen mit Feuer anstecke und was nicht brennen will, mit Erde überhäufe und beschütte, dass kein Mensch einen Stein oder Schlacken davon sehe ewiglich. Und solches soll man tun unserem Herrn und der Christenheit zu ehren, damit Gott sehe, dass wir Christen seien.
... dass man auch ihre Häuser desgleichen zerbreche und zerstöre ...
... diese Taugenichtse und Ausplünderer sind keiner Gnade und keines Mitleids wert.
... dass man ihnen verbiete, bei uns ... öffentlich Gott zu loben, zu danken, zu beten, zu lehren bei Verlust Leibes und Lebens ... (
Martin Luther, Von den Juden und ihren Lügen, Wittenberg 1543)
Luther: Ein solch verzweifeltes, durchböstes, durchgiftetes, durchteufeltes Ding ist’s um diese Juden, so diese 1400 Jahre unsere Plage, Pestilenz und alles Unglück gewesen und noch sind. Summa, wir haben rechte Teufel an ihnen.
Luther behauptet sogar, dass Mose, wenn er jetzt leben würde, der erste wäre, der die „Judenschulen und -häuser“ ansteckte.

Pfu euch hier und pfu euch dort und wo ihr seid, ihr verdammten Juden.......... seid ihr doch nicht wert, dass ihr die Biblia von außen solltet ansehen, geschweige, dass ihr drinnen lesen solltet. Ihr solltet allein die Bibel lesen, die der Sau unter dem Schwanz steht und die Buchstaben, so da selbst herausfallen, fressen und saufen.....
Luther ruft auch zum Krieg und zum „Morden“ der türkischen Kriegsgegner auf: ... und mit Freuden die Faust regen und getrost dreinschlagen, morden, rauben und Schaden tun so viel sie immer mögen ...
Luther fordert den Tod von „Wucherern“: ... so man die Straßenräuber, Mörder ... rädert und köpft, wie viel mehr sollte man alle Wucherer rädern und ädern und alle Geizhälse verjagen, verfluchen und köpfen ...
Luther fordert den Tod untreuer Partner: Warum tötet man die Ehebrecher nicht? und den Foltertod für Prostituierte: Wenn ich Richter wäre, so wollte ich eine solche französische giftige Hure rädern und ädern lassen.
Frauen mit magischen Fähigkeiten sollten nach Luther gefoltert und getötet werden: Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen ... Es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. ... Wenn sie sich nicht bekehren lassen, werden wir sie den Folterknechten befehlen.
Luther über behinderte Kinder: Wenn man aber von den teufelsähnlichen Kindern erzählt ... so halte ich dafür ... dass sie entweder vom Teufel entstellt ... oder dass es wahre Teufel sind. Viele der behinderten Menschen, die evangelischen Behinderteneinrichtungen (z.B. in Neuendettelsau/Bayern) anvertraut waren, wurden in den Jahren 1940/41 schließlich mit Berufung auf die Staatslehre Luthers (Gehorsam gegenüber der Obrigkeit) den staatlichen Behörden ausgeliefert. Dass sie umgebracht werden, war den Verantwortlichen bekannt.

Schließlich wollte Luther noch den Papst umbringen: Der Papst ist der Teufel, könnte ich den Teufel umbringen, warum sollte ich’s nicht tun, auch mit Gefahr meines Lebens.
Du darfst nicht denken, dass der Papst ein Mensch sei, wie auch seine Anbeter sagen, dass er nicht allein ein Mensch, sondern Mensch und Gott gemischt sei. Aber Gott soll hier verstanden werden für den Teufel als gleich wie Christus leiblicher Gott ist also ist auch der Papst ein leibhaftiger Teufel.
Über die Wiedertäufer sprach Martin Luther u.a.: Die Wiedertäufer seien schon wegen ihrer Verwerfung des Predigeramtes und der reinen lutherischen Lehre des Todes würdig. (zitiert nach Mauerhofer/ Sessler. “Um des Glaubens willen“, GLV Bielefeld 1990)

Weiter sagte Martin Luther: Dieweil man doch sieht und greift, dass grobe, falsche Artikel in der Wiedertäufer Sekte sind, schließen wir, dass in diesem Fall die Halsstarrigen auch mögen getötet werden. (Tomos 8, S. 383 ff.)

Mit solchen und ähnlichen Lehren des Despoten Luthers ließen sich Seiten über Seiten füllen.

Es sind die konkreten Lebensanweisungen des Despoten Luther, dessen geschichtliches Erbe der lutherischen Tradition die evangelisch-lutherische Kirche als kulturelle und geistige Heimat bewahrt.

Deshalb ist es auch kein Zufall, wenn der katholische Massenmörder Hitler sich zur Rechtfertigung für den Massenmord an den Juden ausgerechnet auf Martin Luther berief und ihn als einen großen Mann pries: Er sah den Juden, wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen. Und der evangelische Landesbischof Sasse pries angesichts der Reichskristallnacht Luther und Hitler im Verbund:

Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird....... damit der gottgesegnete Kampf des Führers zur völligen Befreiung unseres Volkes gekrönt....
Weitere Mordtaten in der Tradition der kulturellen und geistigen Heimat der evangelisch-lutherischen Kirche haben wir bereits in unserer Klagschrift ausgeführt.

Dass diese verbrecherischen und menschenverachtenden Lehren und Taten das genaue Gegenteil der Lehren des großen Friedens- und Weisheitslehrers Christus sind, wird selbst ein lebenslang indoktrinierter Lutheraner nicht in Abrede stellen. Damit steht fest, dass die Beklagte, in der kulturellen und geistigen Tradition des Despoten Luther steht, sie ist also lutherisch, und das macht ihr auch niemand streitig, aber sie ist nicht „christlich“. Sie schmückt sich zu Unrecht mit diesem Etikett und führt damit die Bevölkerung, den Staat und insbesondere den Steuerzahler hinters Licht, der dafür jährlich mit vielen Milliarden bluten muss.

Die Frage in diesem Verfahren lautet: Sind die Richter des Staates willens, die Bevölkerung vor diesem unseligen Namensmißbrauch und Etikettenschwindel zu schützen? Oder besteht auch heute noch die lutherische Tradition von der (un)heiligen Allianz von Staat und Kirche, die auch unter dem Heilsgruß soviel Unheil angerichtet hat?

Freie Christen haben schon vor Jahren zweimal die obersten Vertreter des Staates gebeten, der Lutherkirche bei der Befolgung der despotischen Lehren Luthers Einhalt zu gebieten. Die Reaktionen waren ebenso herablassend wie lutherisch. Das ist allerdings nur folgerichtig, wenn man die Nähe der obersten Staatsvertreter zur Lutherkirche, die dem Despoten Luther nachfolgt, berücksichtigt. Auch der Lebenslauf solcher Repräsentanten gibt oft Aufschluss über ihre unchristliche lutherische Weltanschauung. So berichtet der SPIEGEL am 23.11.1992, dass der hohe lutherische Kirchenfunktionär und spätere Bundespräsident Richard von Weizsäcker früher in der Geschäftsführung eines Chemiekonzerns tätig war, der Grundstoffe für die berüchtigten Giftkampfstoffe im Vietnamkrieg geliefert hat - Luther lässt grüßen!
Dr. Hetzel
Rechtsanwalt
  Dr. Sailer
Rechtsanwalt
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt
in allen Kulturen weltweit



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(C) Gert Hetzel 2009
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