Sonntag, 14. März 2010

Hannover: Kirche vor Gericht - Missbrauch und Etikettenschwindel


Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld


Pressemitteilung 14.3.2010


Hannover: Kirche vor Gericht
Missbrauch und Etikettenschwindel!


Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt am Dienstag, den 16.März 2010, 11.00 Uhr, über eine Klage gegen die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Sechs Kläger der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt beantragen, der Kirche die Benutzung des Namens „christlich“ zu untersagen, weil die Kirche damit Namensmissbrauch und Etikettenschwindel betreibe (www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de).
In der ausführlichen Klagebegründung wird der Widerspruch von Lehre und Verhalten der evangelisch-lutherischen Kirche zu der Lehre des Jesus von Nazareth dargelegt. Die antisemitischen und menschen- verachtenden Anweisungen des Despoten und Demagogen Luther, den seine Kirche auch heute ungeniert als Vorbild verehrt, sind nicht nur gefährlich, sondern kriminell. Von Mordaufrufen gegenüber Ehebrechern, Türken, Bauern und andersgläubigen Predigern bis hin zu unflätigsten Diskriminierungen und Gewaltaufrufen gegen die Juden lässt Luther nichts aus.
Wen wundert es da, dass die Geschichte der Lutherkirche voller Abgründe ist – bis hin zur Mitwirkung an der Euthanasie der Nazis und der menschenverachtenden Behandlung von Heimkindern?!
Zwar haben die zahllosen Verbrechen an Kindern in der römisch-katholischen Kirche die Straftaten innerhalb der Lutherkirche aus den Schlagzeilen verdrängt. Dass solche Untaten dort ebenfalls stattfinden, beweisen die Kinderschänderfälle in der Odenwaldschule, deren Leiter ein führender EKD-Theologe war, die Vorfälle in der evangelischen Internatsschule Schloss Gaienhofen sowie in der evangelischen Kirche Hessen und Nassau und weitere Fälle, die gegenwärtig ans Licht kommen.
Die Kläger weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ihre Bezeichnung als „evangelisch“ oder „lutherisch“ nicht streitig machen. Aber sie sind der Ansicht, dass die staatlichen Gerichte die Verpflichtung haben, dem Missbrauch des Namens „christlich“ und dem damit verbundenen Etikettenschwindel und der Irreführung der Bürger Einhalt zu gebieten.
Die beklagte evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers hat keiner der von den Klägern vorgetragenen Tatsachen widersprochen, auch nicht der Feststellung, dass die evangelisch-lutherische Landeskirche nicht christlich ist.


Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13

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