Freie Christen für den Christus der Bergpredigt fordern die Staatskirchenkonzerne auf, den jahrhundertelangen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie sollen sich katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich.
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Sonntag, 24. Oktober 2010
Samstag, 13. März 2010
Landeskirche kneift vor Gericht
Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld
Pressemitteilung 12.3.2010
Landeskirche kneift vor Gericht
Am 16.3.2010 um 11 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht Hannover eine
brisante Frage behandelt: „Darf sich die evangelisch-lutherische Landeskirche
Hannovers weiter ‚christlich’ nennen?“. Sechs Kläger aus der Bewegung der
Freien Christen für den Christus der Bergpredigt wollen ihr dies untersagen
lassen. Der Grund: Die Lehre und das Verhalten der Lutherkirche hat nichts
mit der Lehre und dem Leben des Jesus von Nazareth zu tun. Jesus, der
Christus, lehrte den Tatglauben – Luther lehrte, dass der Glaube allein
genüge. Jesus lehrte Friedfertigkeit – Luther rief zu Mord und Totschlag auf.
Jesus lehrte die Freiheit – die Lutherkirche vereinnahmt ihre Gläubigen durch
die Zwangstaufe von Säuglingen. In einer ausführlichen Dokumentation
wiesen die Kläger nach, dass die lutherische Kirche den Namen „christlich“ zu
Unrecht führt.
Doch wenn am kommenden Dienstag um 11 Uhr die Sache zur Verhandlung
aufgerufen wird, bleibt die Bank der beklagten Kirche leer. Sie hat
angekündigt, zum Gerichtstermin nicht zu erscheinen.
Hat sie Angst vor der
Wahrheit, die von den Klägern vor Gericht gebracht wird - die Gewalttätigkeit
des Despoten und Antisemiten Luther, von dem sie sich bis heute nicht
distanziert hat? Oder ist sie sich so sicher, dass das alte Kartell von Staat und
Kirche immer noch funktioniert und die Hannoveraner Richter ihr aus der
Patsche helfen?
Der Sprecher der Freien Christen, Dieter Potzel, hält das Verhalten der Kirche
für „erbärmlich und feige“. „Sie entlarvt sich selbst, wenn sie nicht in der Lage
ist, ihren Anspruch, eine ‚christliche’ Organisation zu sein, vor Gericht zu
vertreten. Frei nach Luther: Hier kneife ich, ich kann nicht anders. Gleichzeitig
desavouiert sie durch ihr Verhalten das Gericht, das in einer Pressemitteilung
auch die Öffentlichkeit auf den Verhandlungstermin aufmerksam gemacht hat
(www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de). Auch Fernsehteams
aus dem Ausland haben sich bereits angemeldet.“
Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
http://christus-oder-kirche.de
http://christus-oder-kirche.de
Dienstag, 1. Dezember 2009
"Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten."
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit fordern die deutschen Staatskirchenkonzerne auf, den Jahrhunderte langen Etikettenschwindel durch den Missbrauch des Namens des Jesus, des Christus, endlich zu beenden. Sie dürfen sich gerne katholisch oder lutherisch nennen, aber nicht mehr christlich. Denn ihre Lehre und ihr Tun haben mit Jesus, dem Christus, nichts zu tun.
Aus diesem Grund haben die Freien Christen sowohl die römisch-katholische Kirche als auch die evangelischen Kirchen abgemahnt, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen. Als die Kirchen die Frist jedoch verstreichen ließen, erhoben die Freien Christen im Herbst 2009 Klage:
Als Beklagten wählten sie auf katholischer Seite beispielhaft das Bistum Freiburg aus, da dort der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Robert Zollitsch, residiert. Auf evangelischer Seite wurde Klage gegen die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers erhoben mit der Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Dr. Margot Käßmann an der Spitze.
--------------------------------------------------------------------------------
Die Frage der Kläger nach dem Glaubensbekenntnis der Richter beantwortete der Berichterstatter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg mit einem Satz:
"Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten."
Die Anwälte der Kläger richteten daraufhin folgenden Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg:
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888
23. November 2009
h-h
Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg
2 K 1700/09
I.
Der Berichterstatter teilt mit, dass das Erkennende Gericht die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der Richter nicht beantworten will. Offenbar muss diese Tatsache, die jeder Arbeitnehmer, auch jeder Richter in seiner Lohnsteuerkarte offenlegen muss, den Rechtssuchenden verschwiegen werden. Da stellt sich doch die Frage nach dem "warum"?
Könnte es sein, dass sich jemand schämt, zahlendes Mitglied einer Organisation zu sein, deren Verbrechen in der Vergangenheit der vielfach preisgekrönte Autor Karl-Heinz Deschner in seinem vielbändigen Werk so ausführlich beschreibt und die heute durch ihre Kinderschänderverbrecher weltweit für Aufsehen sorgt?
Oder befürchtet jemand Repressalien von der Organisation, zu deren Glauben er sich bekannt hat?
Oder fühlt man sich zu der Vorgehensweise durch das abgebene Glaubensbekenntnis verpflichtet?
Aber wie steht es dann mit dem Eid, den die Richter auf die Verfassung geschworen haben, die Sie zur Unparteilichkeit verpflichtet und keine geheimen Vorbehalte duldet?
Es muss sich um einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt der Richter handeln. Keiner von ihnen hätte wohl ein Problem damit, im Falle eines Verfahrens zwischen den Fußballvereinen Bayern München und SC Freiburg um Namensrechte seine Mitgliedschaft beim SC Freiburg offenzulegen und die Besorgnis seiner Befangenheit zu bejahen oder mindestens zur Diskussion zu stellen. Doch im vorliegenden Fall scheint dies nicht so einfach zu sein.
Um den zur Entscheidung berufenen Richtern entgegenzukommen und ihnen den Gewissenskonflikt zwischen den mit der Drohung der ewigen Verdammnis unterlegten Forderungen des Glaubens, zu dem sie sich bekennen, und dem Rechtsstaatgebot, dem sie durch ihren Diensteid verpflichtet sind, zu ersparen, lehnen die Kläger sie wegen
Besorgnis der Befangenheit
ab.
Die Besorgnis der Befangenheit ergibt sich für jeden vernünftigen Rechtssuchenden aus der dargestellten Konfliktsituation zwischen der Kirchenbindung und dem Rechtstaatsgebot. Im schlimmsten Fall erkennt der betroffene Richter, der meist schon vom Säuglingsalter an der Indoktrination seines von ihm bekannten Glaubens unterliegt, seine eigene Befangenheit selbst gar nicht mehr.
Das Glaubensbekenntnis der Richter können die Kläger nicht glaubhaft machen. Das Verhalten des Gerichts lässt aber keinen anderen Schluss zu, als dass die Richter sich dort zu einem Glauben bekennen, der eine Entscheidung zum Nachteil der Kläger verlangt. Das Schweigen kann also in diesem Fall, wo es um die fundamentale Frage des Etikettenschwindels der römisch-katholischen Kirche geht (und parallel dazu in einem anderen Verfahren gegen die Lutherkirche) nur als weiterer Grund zur Besorgnis der Voreingenommenheit betrachtet werden.
Dass es sich dabei nicht um rein theoretische Überlegungen handelt, zeigen die Erfahrungen der Unterzeichner mit Organen der Justiz im Raum Würzburg. Dort wurde ein Kirchenaussteiger von einem Staatsanwalt mit kirchlichem Glaubensbekenntnis angeklagt und von ebensolchen Richtern wegen Beleidigung verurteilt, weil er eine Person mit römisch-katholischem Glaubensbekenntnis als Inquisitionshelfer bezeichnet hatte, die seinen Glauben öffentlich beschimpft hatte.
Jeder unvoreingenommene Bürger wird dies als absurd empfinden: Wer jemanden als Helfer der Inquisition - heutiger Name Glaubenskongregation – bezeichnet, wird verfolgt und bestraft. Wer Vorsitzender der Inquisition - heutiger Name Glaubenskongregation – ist, wird Papst, so wie Joseph Ratzinger, und von den gleichen bejubelt.
Das Spannungsverhältnis zwischen Recht und konfessionellem Glaubensbekenntnis kann also nicht nur zum Verlust des Rechtes, sondern sogar zum Verlust der Vernunft führen.
II.
Die Kläger halten das vorliegende Verfahren nicht für eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid geeignet.
III.
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, die ihre Löschung aus den Taufregistern der römisch-katholischen Staatskirche verlangt haben, haben wiederholt die Antwort bekommen, die auch schon in der Klage als offizielle Position der römisch-katholischen Kirche dargestellt wurde, dass es sich bei der Taufe um ein untilgbares Prägemal handle. Dabei wird auf CIC can. 849 verwiesen.
Die Kläger Nr.3 und Nr.6 sind unmittelbare Opfer dieses "ewigen" Mals, das ihnen die römisch-katholische Kirche nur aufbrennen konnte, weil sie die Eltern über ihre unchristliche Lehre mit dem Wort "christlich" arglistig getäuscht hat. Dieser Makel soll nach dem Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche den Opfern bis in alle Ewigkeit anhaften. Im Klartext heißt das: Das Opfer kann zwar seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklären, aber das hilft ihm nicht. Die römisch-katholisch Kirche läßt keinen mehr frei, den sie einmal mit dem falschen Etikett "christlich" eingefangen hat. Und so sind auch die Kläger in diesen Teufelskreis geraten: Sie sind auf ewig verdammt, in dieser Institution zu sein, und auf ewig verdammt (… der sei verflucht), weil sie die unchristliche Dogmenlehre dieser Institution nicht glauben. Sie sind also jetzt auf alle Ewigkeit an diese Lehre gebunden, die bekanntlich Ursache schwerer ekklesiogener Neurosen ist.
Diese Lehre ist unchristlich, weil sie die Bergpredigt faktisch außer Kraft gesetzt hat. Damit stellt sie sich gegen die Bergpredigt, die zentrale Lehre des Jesus, des Christus, ist also unchristlich. Und damit ihr Etikettenschwindel nicht sogleich auffliegt, hat die römisch-katholische Kirche über Jahrtausende alle Menschen und Volksgruppen umgebracht, die nach den christlichen Lehren der Bergpredigt leben wollten, Markioniten, Manichäer, Katharer, Bogumilen, Anhänger Savonarolas, und viele mehr.
Zusammengefasst heißt das aus der Sicht der römisch-katholischen Kirche: "Die Lehre des Jesus, des Christus, die Bergpredigt, ist nicht lebbar, das beweisen wir, indem wir dafür sorgen, dass alle, die es tun, verleumdet, diskriminiert, mundtot gemacht oder umgebracht werden, soweit, wie es die politische Lage gerade erlaubt".
Die Infamie besteht aber darin, dass man den Menschen vorspiegelt, man handle im Namen dessen, dessen Lehre und Nachfolger man auf brutalste Weise bekämpft.
Aus Sicht der Opfer, zu denen die Kläger gehören, die Kläger Nr.3 und Nr.6 besonders durch das von der römisch-katholischen Kirche verpasste Prägemal, ist der katholischen Kirche all dies nur wegen des Missbrauchs des Namens Christi möglich . Es ist höchste Zeit, dass ihr dies untersagt wird.
Dr. Sailer Rechtsanwalt Dr. Hetzel Rechtsanwalt
Download:
Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg - 23.11.2009.pdf [62 KB]
Aus diesem Grund haben die Freien Christen sowohl die römisch-katholische Kirche als auch die evangelischen Kirchen abgemahnt, innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, sich nicht mehr „christlich“ zu nennen. Als die Kirchen die Frist jedoch verstreichen ließen, erhoben die Freien Christen im Herbst 2009 Klage:
Als Beklagten wählten sie auf katholischer Seite beispielhaft das Bistum Freiburg aus, da dort der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Robert Zollitsch, residiert. Auf evangelischer Seite wurde Klage gegen die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers erhoben mit der Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden Dr. Margot Käßmann an der Spitze.
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Die Frage der Kläger nach dem Glaubensbekenntnis der Richter beantwortete der Berichterstatter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg mit einem Satz:
"Es ist nicht beabsichtigt, die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der zur Entscheidung berufenen Richter zu beantworten."
Die Anwälte der Kläger richteten daraufhin folgenden Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Freiburg:
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Per Telefax voraus: 0761/7080-888
23. November 2009
h-h
Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg
2 K 1700/09
I.
Der Berichterstatter teilt mit, dass das Erkennende Gericht die Frage nach dem Glaubensbekenntnis der Richter nicht beantworten will. Offenbar muss diese Tatsache, die jeder Arbeitnehmer, auch jeder Richter in seiner Lohnsteuerkarte offenlegen muss, den Rechtssuchenden verschwiegen werden. Da stellt sich doch die Frage nach dem "warum"?
Könnte es sein, dass sich jemand schämt, zahlendes Mitglied einer Organisation zu sein, deren Verbrechen in der Vergangenheit der vielfach preisgekrönte Autor Karl-Heinz Deschner in seinem vielbändigen Werk so ausführlich beschreibt und die heute durch ihre Kinderschänderverbrecher weltweit für Aufsehen sorgt?
Oder befürchtet jemand Repressalien von der Organisation, zu deren Glauben er sich bekannt hat?
Oder fühlt man sich zu der Vorgehensweise durch das abgebene Glaubensbekenntnis verpflichtet?
Aber wie steht es dann mit dem Eid, den die Richter auf die Verfassung geschworen haben, die Sie zur Unparteilichkeit verpflichtet und keine geheimen Vorbehalte duldet?
Es muss sich um einen schwerwiegenden Gewissenskonflikt der Richter handeln. Keiner von ihnen hätte wohl ein Problem damit, im Falle eines Verfahrens zwischen den Fußballvereinen Bayern München und SC Freiburg um Namensrechte seine Mitgliedschaft beim SC Freiburg offenzulegen und die Besorgnis seiner Befangenheit zu bejahen oder mindestens zur Diskussion zu stellen. Doch im vorliegenden Fall scheint dies nicht so einfach zu sein.
Um den zur Entscheidung berufenen Richtern entgegenzukommen und ihnen den Gewissenskonflikt zwischen den mit der Drohung der ewigen Verdammnis unterlegten Forderungen des Glaubens, zu dem sie sich bekennen, und dem Rechtsstaatgebot, dem sie durch ihren Diensteid verpflichtet sind, zu ersparen, lehnen die Kläger sie wegen
Besorgnis der Befangenheit
ab.
Die Besorgnis der Befangenheit ergibt sich für jeden vernünftigen Rechtssuchenden aus der dargestellten Konfliktsituation zwischen der Kirchenbindung und dem Rechtstaatsgebot. Im schlimmsten Fall erkennt der betroffene Richter, der meist schon vom Säuglingsalter an der Indoktrination seines von ihm bekannten Glaubens unterliegt, seine eigene Befangenheit selbst gar nicht mehr.
Das Glaubensbekenntnis der Richter können die Kläger nicht glaubhaft machen. Das Verhalten des Gerichts lässt aber keinen anderen Schluss zu, als dass die Richter sich dort zu einem Glauben bekennen, der eine Entscheidung zum Nachteil der Kläger verlangt. Das Schweigen kann also in diesem Fall, wo es um die fundamentale Frage des Etikettenschwindels der römisch-katholischen Kirche geht (und parallel dazu in einem anderen Verfahren gegen die Lutherkirche) nur als weiterer Grund zur Besorgnis der Voreingenommenheit betrachtet werden.
Dass es sich dabei nicht um rein theoretische Überlegungen handelt, zeigen die Erfahrungen der Unterzeichner mit Organen der Justiz im Raum Würzburg. Dort wurde ein Kirchenaussteiger von einem Staatsanwalt mit kirchlichem Glaubensbekenntnis angeklagt und von ebensolchen Richtern wegen Beleidigung verurteilt, weil er eine Person mit römisch-katholischem Glaubensbekenntnis als Inquisitionshelfer bezeichnet hatte, die seinen Glauben öffentlich beschimpft hatte.
Jeder unvoreingenommene Bürger wird dies als absurd empfinden: Wer jemanden als Helfer der Inquisition - heutiger Name Glaubenskongregation – bezeichnet, wird verfolgt und bestraft. Wer Vorsitzender der Inquisition - heutiger Name Glaubenskongregation – ist, wird Papst, so wie Joseph Ratzinger, und von den gleichen bejubelt.
Das Spannungsverhältnis zwischen Recht und konfessionellem Glaubensbekenntnis kann also nicht nur zum Verlust des Rechtes, sondern sogar zum Verlust der Vernunft führen.
II.
Die Kläger halten das vorliegende Verfahren nicht für eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid geeignet.
III.
Freie Christen für den Christus der Bergpredigt, die ihre Löschung aus den Taufregistern der römisch-katholischen Staatskirche verlangt haben, haben wiederholt die Antwort bekommen, die auch schon in der Klage als offizielle Position der römisch-katholischen Kirche dargestellt wurde, dass es sich bei der Taufe um ein untilgbares Prägemal handle. Dabei wird auf CIC can. 849 verwiesen.
Die Kläger Nr.3 und Nr.6 sind unmittelbare Opfer dieses "ewigen" Mals, das ihnen die römisch-katholische Kirche nur aufbrennen konnte, weil sie die Eltern über ihre unchristliche Lehre mit dem Wort "christlich" arglistig getäuscht hat. Dieser Makel soll nach dem Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche den Opfern bis in alle Ewigkeit anhaften. Im Klartext heißt das: Das Opfer kann zwar seinen Austritt aus der römisch-katholischen Kirche erklären, aber das hilft ihm nicht. Die römisch-katholisch Kirche läßt keinen mehr frei, den sie einmal mit dem falschen Etikett "christlich" eingefangen hat. Und so sind auch die Kläger in diesen Teufelskreis geraten: Sie sind auf ewig verdammt, in dieser Institution zu sein, und auf ewig verdammt (… der sei verflucht), weil sie die unchristliche Dogmenlehre dieser Institution nicht glauben. Sie sind also jetzt auf alle Ewigkeit an diese Lehre gebunden, die bekanntlich Ursache schwerer ekklesiogener Neurosen ist.
Diese Lehre ist unchristlich, weil sie die Bergpredigt faktisch außer Kraft gesetzt hat. Damit stellt sie sich gegen die Bergpredigt, die zentrale Lehre des Jesus, des Christus, ist also unchristlich. Und damit ihr Etikettenschwindel nicht sogleich auffliegt, hat die römisch-katholische Kirche über Jahrtausende alle Menschen und Volksgruppen umgebracht, die nach den christlichen Lehren der Bergpredigt leben wollten, Markioniten, Manichäer, Katharer, Bogumilen, Anhänger Savonarolas, und viele mehr.
Zusammengefasst heißt das aus der Sicht der römisch-katholischen Kirche: "Die Lehre des Jesus, des Christus, die Bergpredigt, ist nicht lebbar, das beweisen wir, indem wir dafür sorgen, dass alle, die es tun, verleumdet, diskriminiert, mundtot gemacht oder umgebracht werden, soweit, wie es die politische Lage gerade erlaubt".
Die Infamie besteht aber darin, dass man den Menschen vorspiegelt, man handle im Namen dessen, dessen Lehre und Nachfolger man auf brutalste Weise bekämpft.
Aus Sicht der Opfer, zu denen die Kläger gehören, die Kläger Nr.3 und Nr.6 besonders durch das von der römisch-katholischen Kirche verpasste Prägemal, ist der katholischen Kirche all dies nur wegen des Missbrauchs des Namens Christi möglich . Es ist höchste Zeit, dass ihr dies untersagt wird.
Dr. Sailer Rechtsanwalt Dr. Hetzel Rechtsanwalt
Download:
Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg - 23.11.2009.pdf [62 KB]
Samstag, 31. Oktober 2009
Stößt Margot Käßmann Martin Luther vom Sockel?
Die neu gewählte Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Margot Käßmann, räumt der Klage der Freien Christen, mit der ihr als Landesbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers untersagt werden soll, ihre Kirche als „christlich“ zu bezeichnen, keine großen Erfolgsaussichten ein. Dies erklärte sie auf Anfrage kurz nach ihrer Wahl auf einer Pressekonferenz in Ulm.
Ihre Kirche, so Käßmann, sei „eine sehr gut christliche evangelische Kirche“. Denn, so ihre Begründung, bereits in den Augsburger Bekenntnissen stehe: „Kirche ist da, wo das Evangelium rein verkündigt und die Sakramente evangeliumsgemäß dargereicht werden. Das ist in unserer Kirche der Fall. Insofern habe ich keine Sorge darum, dass sie nicht christlich wäre.“
Der theologische Sprecher der Freien Christen, Dieter Potzel, ein ehemaliger lutherischer Pfarrer, erklärte hierzu: „Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Bischöfin Käßmann unternimmt gar nicht erst den Versuch, die angebliche Christlichkeit ihrer Kirche auf Jesus von Nazareth zurückzuführen. Statt dessen behauptet sie in einem klassischen Zirkelschluss: Wir sind christlich, weil wir seit 450 Jahren Kirche sind und Sakramente spenden. So, als ob Jesus jemals eine Kirche gegründet und obendrein noch das Augsburger Bekenntnis verfasst hätte.“
Nähme man die Bischöfin beim Wort, so Potzel, würde dies auch dazu führen, dass die lutherische Kirche sich auch nicht mehr „Kirche“ nennen dürfe. Denn das Evangelium werde dort eben nicht „rein verkündigt“, sondern verdreht. Aus „Du sollst nicht töten“ mache die Kirche: „Du darfst unter bestimmten Umständen Gewalt anwenden und als letztes Mittel Kriege führen“. Aus „Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost fressen“ mache die Kirche: „Uns stehen Subventionen des Steuerzahlers in Milliardenhöhe zu, weil das Tradition ist“. Und aus „Lehrt sie, tauft sie und lehrt sie halten alles, was ich euch befohlen habe“ habe die Kirche gemacht: „Tauft Säuglinge und sagt ihnen dann später, der Glaube allein genüge!“.
Auf die detaillierten Argumente der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit in ihrer Klagebegründung, so Potzel weiter, sei Käßmann mit keinem Wort eingegangen. (Nachzulesen unter www.christus-oder-kirche.de.)
Immerhin gab sie aber im Verlauf der Konferenz zu, dass Martin Luther, dessen 500. Reformationsjubiläum gerade vorbereitet wird, zahlreiche „Schattenseiten“ gehabt habe, etwa seinen Antisemitismus oder seine immer wiederkehrenden Aufrufe zur Gewalt (gemeint ist gegen Täufer, Hexen und Bauern), und dass die lutherische Kirche diese „historische Last“ kritisch aufarbeiten müsse. Ihre Kirche neige ohnehin nicht zur „Helden- oder Heiligenverehrung“, so Käßmann.
„Man darf gespannt sein“, so Potzel, „ob es Käßmann gelingen wird, diese Außenseiterposition in ihrer eigenen Kirche durchzusetzen – zumal das dann rasch ans Eingemachte gehen würde. Auch das evangelische Bekenntnis, dass der Glaube allein für das „Seelenheil“ genüge, gehört zu diesem unseligen Erbe. Es widerspricht eklatant dem Tatglauben des Jesus von Nazareth. Denn, wenn der Glaube allein genügen würde – weshalb gab uns dann Gott die Zehn Gebote, in denen Er uns sagt, was wir tun (also nicht nur glauben) sollen? Und weshalb erzählte uns Jesus das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen? Die törichten glaubten zwar ganz fest daran, dass ihre Lampen brennen würden – und doch blieb ihnen die Himmelstür verschlossen, weil sie kein Öl darin hatten.“
Nähere Informationen unter: info@christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
Ihre Kirche, so Käßmann, sei „eine sehr gut christliche evangelische Kirche“. Denn, so ihre Begründung, bereits in den Augsburger Bekenntnissen stehe: „Kirche ist da, wo das Evangelium rein verkündigt und die Sakramente evangeliumsgemäß dargereicht werden. Das ist in unserer Kirche der Fall. Insofern habe ich keine Sorge darum, dass sie nicht christlich wäre.“
Der theologische Sprecher der Freien Christen, Dieter Potzel, ein ehemaliger lutherischer Pfarrer, erklärte hierzu: „Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Bischöfin Käßmann unternimmt gar nicht erst den Versuch, die angebliche Christlichkeit ihrer Kirche auf Jesus von Nazareth zurückzuführen. Statt dessen behauptet sie in einem klassischen Zirkelschluss: Wir sind christlich, weil wir seit 450 Jahren Kirche sind und Sakramente spenden. So, als ob Jesus jemals eine Kirche gegründet und obendrein noch das Augsburger Bekenntnis verfasst hätte.“
Nähme man die Bischöfin beim Wort, so Potzel, würde dies auch dazu führen, dass die lutherische Kirche sich auch nicht mehr „Kirche“ nennen dürfe. Denn das Evangelium werde dort eben nicht „rein verkündigt“, sondern verdreht. Aus „Du sollst nicht töten“ mache die Kirche: „Du darfst unter bestimmten Umständen Gewalt anwenden und als letztes Mittel Kriege führen“. Aus „Häuft euch keine Schätze an, die Motten und Rost fressen“ mache die Kirche: „Uns stehen Subventionen des Steuerzahlers in Milliardenhöhe zu, weil das Tradition ist“. Und aus „Lehrt sie, tauft sie und lehrt sie halten alles, was ich euch befohlen habe“ habe die Kirche gemacht: „Tauft Säuglinge und sagt ihnen dann später, der Glaube allein genüge!“.
Auf die detaillierten Argumente der Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit in ihrer Klagebegründung, so Potzel weiter, sei Käßmann mit keinem Wort eingegangen. (Nachzulesen unter www.christus-oder-kirche.de.)
Immerhin gab sie aber im Verlauf der Konferenz zu, dass Martin Luther, dessen 500. Reformationsjubiläum gerade vorbereitet wird, zahlreiche „Schattenseiten“ gehabt habe, etwa seinen Antisemitismus oder seine immer wiederkehrenden Aufrufe zur Gewalt (gemeint ist gegen Täufer, Hexen und Bauern), und dass die lutherische Kirche diese „historische Last“ kritisch aufarbeiten müsse. Ihre Kirche neige ohnehin nicht zur „Helden- oder Heiligenverehrung“, so Käßmann.
„Man darf gespannt sein“, so Potzel, „ob es Käßmann gelingen wird, diese Außenseiterposition in ihrer eigenen Kirche durchzusetzen – zumal das dann rasch ans Eingemachte gehen würde. Auch das evangelische Bekenntnis, dass der Glaube allein für das „Seelenheil“ genüge, gehört zu diesem unseligen Erbe. Es widerspricht eklatant dem Tatglauben des Jesus von Nazareth. Denn, wenn der Glaube allein genügen würde – weshalb gab uns dann Gott die Zehn Gebote, in denen Er uns sagt, was wir tun (also nicht nur glauben) sollen? Und weshalb erzählte uns Jesus das Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen? Die törichten glaubten zwar ganz fest daran, dass ihre Lampen brennen würden – und doch blieb ihnen die Himmelstür verschlossen, weil sie kein Öl darin hatten.“
Nähere Informationen unter: info@christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13
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