Donnerstag, 28. Januar 2010

Das Gebetbuch von Richtern bleibt geheim

Das Gebetbuch von Richtern bleibt geheim

Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
27.10.2010

Das Gebetbuch von Richtern bleibt geheim


Mit Beschluss vom 20.1.2010 lehnte das Bundesverfassungsgericht die Annahme einer Verfassungsbeschwerde ab, mit der verlangt wurde, dass bei wichtigen Prozessen gegen die katholische Kirche die Richter auf Anfrage mitteilen, ob sie selbst dieser Kirche angehören.

Diese Information forderten 6 Kläger vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts Freiburg Jens Michaelis sowie der Richterin Kraft-Lange und dem Richter Wiestler. Diese Richter sollten nämlich der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter "christlich" zu nennen. Das verlangen die Kläger, die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und die Lehre der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind. Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch. Die Kläger fürchten allerdings, dass die Richter nicht unbefangen entscheiden können, wenn sie selbst katholisch sind. Würden sie der Klage stattgeben, müssten sie einräumen, einer unchristlichen Organisation anzugehören. Deshalb fragten die Kläger nach dem Bekenntnis der Richter. Diese lehnten die Bekanntgabe jedoch strikt ab. Daraufhin lehnten die Kläger die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Doch das Gericht sah keine Veranlassung, den Befangenheitsantrag zu prüfen: Er sei unzulässig und unbeachtlich, denn die Konfession eines Richters gehe die Kläger nichts an. Mit Beschluss vom 13.1.2010 hielt das Gericht trotz Gegenvorstellung der Kläger an dieser Rechtsauffassung fest.

Dr. Gert-Joachim Hetzel, Jurist und einer der Freien Christen, ist empört: "Die Prozessordnung und das Grundgesetz gewährleisten das Recht, dass die Besorgnis, dass ein Richter nicht unbefangen entscheiden könne, sachlich geprüft wird. Die Ablehnung dieser Prüfung durch das Verwaltungsgericht ist willkürlich und verfassungswidrig."

Deshalb riefen die Kläger das Bundesverfassungsgericht an. Doch dort wurden sie am 20.1.2010 mit einem Satz abgefertigt: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen." Die Entscheidung über die Nichtentscheidung erging unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der enge Kontakte zur katholischen Kirche, insbesondere zu Erzbischof Dr. Zollitsch pflegt.

Der Kläger Dr. Hetzel fragt sich nun: "Ist das Recht auf einen unparteiischen Richter in Deutschland abgeschafft, wenn es um Klagen gegen die Kirche geht? Die berechtigten Besorgnisse, dass die Freiburger Richter im vorliegenden Verfahren befangen sind, wenn sie katholisch sind, bleiben unberücksichtigt. Die Kläger müssen nunmehr am 10.2.2010 vor Richtern verhandeln, die mit verdeckten Karten spielen. Der Rechtsstaat und die Fairness der Gerichtsbarkeit bleiben zugunsten der Kirche auf der Strecke."

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13

Quelle: © 2009 Universelles Leben e.V. • E-Mail: info@universelles-leben.org

Mittwoch, 27. Januar 2010

Das Geheimnis der Richter von Freiburg oder der Verlust unparteiischer Richter

Das Geheimnis der Richter von Freiburg
oder der Verlust unparteiischer Richter

Pressemitteilung

Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit
Max-Braun-Str. 2, 97828 Marktheidenfeld
25.10.2010

Das Geheimnis der Richter von Freiburg
oder der Verlust unparteiischer Richter

Vergeblich bemühten sich 6 Kläger vor dem Verwaltungsgericht Freiburg, den Gerichtspräsidenten Jens Michaelis sowie die Richterin Kraft-Lange und den Richter Wiestler zu veranlassen, ihre Konfessionszugehörigkeit bekanntzugeben. Die Richter sollen nämlich der römisch-katholischen Kirche untersagen, sich weiter "christlich" zu nennen. Das verlangen die Kläger, die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt, mit der Begründung, dass viele Verhaltensweisen und die Lehre der Kirche mit Jesus Christus, wie er in den Evangelien beschrieben ist, unvereinbar sind. Verklagt wurde stellvertretend für die Gesamtkirche das Erzbistum Freiburg des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Zollitsch. Die Kläger fürchten allerdings, dass die Richter nicht unbefangen entscheiden können, wenn sie selbst katholisch sind. Würden sie der Klage stattgeben, müssten sie einräumen, einer unchristlichen Organisation anzugehören. Deshalb fragten die Kläger nach dem Bekenntnis der Richter. Diese lehnten die Bekanntgabe jedoch strikt ab. Daraufhin lehnten die Kläger die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Doch das Gericht sah keine Veranlassung, den Befangenheitsantrag zu prüfen: Er sei unzulässig und unbeachtlich, denn die Konfession eines Richters gehe die Kläger nichts an. Mit Beschluss vom 13.1.2010 hielt das Gericht trotz Gegenvorstellung der Kläger an dieser Rechtsauffassung fest.

Dr. Gert-Joachim Hetzel, Jurist und einer der Freien Christen, ist empört: "Die Prozessordnung und das Grundgesetz gewährleisten das Recht, dass die Besorgnis, dass ein Richter nicht unbefangen entscheiden könne, sachlich geprüft wird. Die Ablehnung dieser Prüfung durch das Verwaltungsgericht ist willkürlich und verfassungswidrig."

Deshalb riefen die Kläger das Bundesverfassungsgericht an. Doch dort wurden sie am 20.1.2010 mit einem Satz abgefertigt: "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen." Die Entscheidung über die Nichtentscheidung erging unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der enge Kontakte zur katholischen Kirche, insbesondere zu Erzbischof Dr. Zollitsch pflegt. Der Kläger Dr. Hetzel fragt sich nun: "Ist das Recht auf einen unparteiischen Richter in Deutschland abgeschafft, wenn es um Klagen gegen die Kirche geht? Wir haben daraufhin den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof angerufen. Er sollte veranlassen, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht solange ausgesetzt wird, bis über unseren Befangenheitsantrag sachlich entschieden ist. Denn nach Art.6 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat ‚jedermann einen Anspruch darauf, dass seine Sache … von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht gehört wird’. Aber soeben erhielten wir aus Straßburg die Mitteilung, dass eine vorläufige Maßnahme nur in lebensbedrohlichen Situationen oder ausnahmsweise zum Schutz des Privat- und Familienlebens in Betracht kämen."

Damit verlieren die Kläger endgültig das Recht auf einen unparteiischen Richter, denn ihre berechtigten Besorgnisse, dass die Freiburger Richter im vorliegenden Verfahren befangen sind, wenn sie katholisch sind, bleiben unberücksichtigt. Sie müssen nunmehr am 10.2.2010 vor Richtern verhandeln, die mit verdeckten Karten spielen. Der Rechtsstaat und die Fairness der Gerichtsbarkeit bleiben zugunsten der Kirche auf der Strecke.

Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de,
Telefon 09391-50 42 13


Donnerstag, 14. Januar 2010

Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit



Freie Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit


Max-Braun-Straße 2, 97828 Marktheidenfeld


Pressemitteilung 29.12.2009


Im Freiburger Kirchenprozess:


Befangenheitsanträge bringen Richter in Verlegenheit


Ist ein katholischer Richter in der Lage, unbefangen über die Frage zu urteilen, ob seine  Kirche sich weiterhin „christlich“ nennen darf? Kann man sich vorstellen, dass er zugibt, einer unchristlichen Konfession anzugehören? Diese Frage schlägt derzeit am Verwaltungsgericht Freiburg Wellen. Den bisherigen Stand ihres aufsehenerregenden Verfahrens gegen Erzbischof Zollitsch stellten die Freien Christen für den Christus der Bergpredigt in allen Kulturen weltweit rechtzeitig zum Jahresende in einer Broschüre zusammen.


Gleich zu Beginn des Verfahrens hatten die Freien Christen die zuständigen Richter nach  ihrer Konfession gefragt. Obwohl jeder Bürger diese Frage auf seiner Lohnsteuerkarte zu  beantworten hat, weigerten sich Präsident Michaelis, Richterin Kraft-Lange und Richter  Wiestler, ihr Glaubensbekenntnis anzugeben. Die Kläger lehnten daraufhin die konfessionellen Geheimniskrämer wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Denn es sei offensichtlich, dass es hier um eine „Existenzfrage“ einer Organisation gehe, der die Richter möglicherweise angehören.


Befangenheitsanträge sind in Gerichtsverfahren keine Seltenheit, doch die Verwaltungsrichter weigerten sich rundweg, den Befangenheitsantrag überhaupt zu prüfen, schmetterten ihn statt dessen einfach als unzulässig ab. „Das war eine richterliche Willkürentscheidung“, so Anwalt und Mitkläger Dr. Christian Sailer. Die Kläger lehnten deshalb die Richter  ein zweites Mal ab – dieses Mal, weil sie sich geweigert hatten, die Besorgnisse einer Befangenheit überhaupt zu prüfen. „Solche Besorgnisse sind nach herrschender Rechtsprechung unter anderem auch dann berechtigt, wenn Richter grobe Verfahrensverstöße begehen“, so Dr. Sailer. Dies sei hier geschehen. „Die Vorgehensweise des Gerichts“ sei mit


einer „seriösen Prozessleitung nicht mehr vereinbar.“


Die Befangenheitsanträge seien nicht zuletzt deshalb gestellt worden, weil die Freien  Christen den Richtern einen „Gewissenskonflikt“ ersparen wollten: „Das Dilemma, ... zwischen den Forderungen der römisch-katholischen Kirche und des Rechtstaats wählen zu müssen.Denn in katholischen Dogmen und im Katechismus sei festgelegt, dass auch Laien in jeder Lebenslage den Erwartungen ihrer Kirche den Vorzug vor der Rechtsordnung zu geben hätten.


Nach dieser brisanten Vorgeschichte darf man auf die mündliche Verhandlung gespannt sein, die auf den 10. Februar 2010 um 14.30 Uhr im Verwaltungsgericht Freiburg, Habsburger Straße 103, 5.OG, Sitzungssaal VII, Zimmer 528) angesetzt wurde. Die bisherigen Schriftsätze sind in der Broschüre „Christus Ja Kirche Nein“ nachzulesen. 
Die Broschüre   ist kostenlos zu beziehen unter info@christus-oder-kirche.de. Sie enthält auch die Klage  gegen die lutherische Kirche unter Bischöfin Margot Käßmann, für die bis zur Stunde noch kein Verhandlungstermin feststeht.



Nähere Informationen: www.christus-oder-kirche.de, Telefon 09391-50 42 13